Drucksache - DS/2275/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-180B - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Vulkanstraße/Herzbergstraße nördlich
Bebauungsplan 11-181B - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Herzbergstraße nördlich/Siegfriedstraße
Bebauungsplan 11-182B - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Vulkanstraße/Herzbergstraße südlich
Bebauungsplan 11-183B - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Herzbergstraße südlich/Straße 15/Siegfriedstraße
Bebauungsplan 11-184B - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Herzbergstraße 64 - 76
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStR StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung Entscheidung
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
23.09.2021 
81. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen Entscheidung
09.09.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen      
Integration Entscheidung
15.09.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Integration zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche VzK PDF-Dokument
135 2021-01 Aufstellungsbeschlüsse 11_180B bis 11_184B  
Kenntnisnahme Integration PDF-Dokument
BE ÖStadtMS PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung

 

  • die Drucksache DS/2275/VIII – Dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes – zur Kenntnis zu nehmen;
  • das Bezirksamt zu ersuchen, die Bezirksverordnetenversammlung und ihre für den Gegenstand zuständigen Ausschüsse über alle Änderungen bei der weiteren Bearbeitung der in der Drucksache benannten Bebauungsplanverfahren sowie über die Konsequenzen aus der Aufgabe bzw. Modifizierung der ursprünglichen B-Pläne XVII-B1, XVII-58, XVII-28 und 11-66 zeitnah zu informieren und die Ergebnisse der Runden Tische Gewerbegebiet Herzbergstraße und Dong Xuan Center im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat am 23.09.2021 über die o.g. Drucksache beraten. Dem Ausschuss lag das Votum des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen vom 09.09.2021 vor, der die Kenntnisnahme befürwortet. Der Integrationsausschuss empfiehlt im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme der Drucksache am 15.09.2021 dem künftig zuständigen Fachausschuss, die Aufstellung und Durchführung des B- Planes 11-180B intensiv zu begleiten und die Ergebnisse des „Runden Tisches Dong Xuan Center“ zu berücksichtigen. Der Ausschuss Kultur und Bürgerbeteiligung hat bisher auf eine Stellungnahme verzichtet.

Die Entwicklung des Gebietes um die Herzbergstraße war in der ablaufenden Wahlperiode wiederholt Gegenstand von Anträgen, Auskunftsersuchen, Beschlussempfehlungen und Berichten des Bezirksamtes (u.a. DS/1856/VII, DS1985/VII. DS/0531/VIII, DS/0763/VII, DS/0767/VIII, DS/0969/VIII, DS/0995/VIII, DS/1159/VIII, DS/1275/VIII, DS/1631/VIII, DS/1831/VIII, DS/1908/VIII).

Nutzungskonflikte und Meinungsverschiedenheiten zur Perspektive dieses Gebietes wurden zweimal an Runden Tischen erörtert. Die komplexen Sachverhalte und Problemlagen werden auch weiterhin die intensive Mitwirkung der Bezirksverordneten und der Betroffen erfordern, die ohne eine regelmäßige Information über Fortgang und Veränderungen bei der weiteren Bearbeitung der aufgestellten Bebauungspläne nicht gewährleistet ist.

 

Text des Ursprungsantrages

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Gelände südlich des Zwischenpumpwerks Landsberger Allee 230 und der Grundstücke Landsberger Allee 270 und 272, westlich der Straße Am Wasserwerk, nördlich der Herzbergstraße 111-146 und östlich der Vulkanstraße 10-13 im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-180B aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, GE 3

Sicherung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Sicherung eines privaten Grünzugs sowie Flächen mit Pflanzbindungen

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich 11-180B

 

b)   für das Gelände südlich der ehemaligen Industriebahnanlage zwischen Straße Am Wasserwerk bis Herzbergstraße, nördlich der Herzbergstraße 81 bis 110 und östlich der Straße Am Wasserwerk im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-181B aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, GE 3

Sicherung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich 11-181B

 

c)   für das Gelände südlich der Herzbergstraße 19-39, westlich der Straße 15, entlang der südlichen Grenze der ehemaligen Industriebahnanlage und östlich der Vulkanstraße im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-182B aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, GE 3

Sicherung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Sicherung einer öffentlichen Radverkehrsverbindung in Verbindung mit privaten Flächen mit Pflanzbindung

 

Anlage 3: räumlicher Geltungsbereich 11-182B

 

d)   für das Gelände südlich der Herzbergstraße 40-59, westlich der Siegfriedstraße 163-169, entlang der südlichen Grenze der ehemaligen Industriebahnanlage und mit der Straße 15 im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-183B aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, GE 3

Sicherung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Sicherung einer öffentlichen Radverkehrsverbindung in Verbindung mit privaten Flächen mit Pflanzbindung

 

Anlage 4: räumlicher Geltungsbereich 11-183B

 

e)   für das Gelände südlich der Herzbergstraße 74-76, westlich der Kleingartenanlage „Anschluß Röder“, entlang der südlichen Grenze der ehemaligen Industriebahnanlage und östlich der Siegfriedstraße 61-64 im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-184B aufzustellen.

Das wesentliche Planungsziel ist:

Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO, Gliederung des Gewerbegebiets nach der Art der baulichen Nutzung in GE 1, GE 2, GE 3

Sicherung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

Sicherung einer öffentlichen Radverkehrsverbindung in Verbindung mit privaten Flächen mit Pflanzbindung

 

Anlage 5: räumlicher Geltungsbereich 11-184B

 

f)     für die Bebauungsplanvorentwürfe 11-180B, 11-181B, 11-182B, 11-183B und 11-184B die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

g)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) bis f) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

h) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 Anlage 6, 7: Begründung zur Einleitung der Bebauungsplanverfahren 11-180B - 11-184B

 

Abstimmungsergebnis: 13 / 0 / 0

 

 

 
 

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