Drucksache - DS/2263/VIII  

 
 
Betreff: Den Grünen Hof in der Joachimsthaler Str. 1-7/Plauener Str. 8-26 erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.09.2021 
80. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
13.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
10.02.2022 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringl. BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den grünen Hof in der Joachimsthaler Str. 1-7 / Plauener Str. 8-26 als Grün- und Spielfläche zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dabei sind die Anwohner:innen aktiv zu beteiligen. Eine erneute Verlängerung des gestellten und abgelaufenen Bauvorbescheides wird durch das Bezirksamt versagt und die Vorhabenträgerin hat einen neuen Bauantrag zu stellen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Grundsätzlich gilt, dass ein erteilter Vorbescheid von nachträglichen Änderungen der Sach- bzw. Rechtslage unberührt bleibt und seine Bindungswirkung nicht verliert. Der Vorbescheid bleibt als begünstigender Verwaltungsakt daher solange verbindlich bis er ausdrücklich widerrufen oder zurückgenommen wird oder seine Geltungsdauer abläuft. Den Antrag vom 29.07.2021 auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Joachimsthaler Straße 1-7 / Plauener Straße 8-26 vom 22.11.2017 wurde durch das Bezirksamt jedoch abgelehnt, da sich hinsichtlich der Erschließung sowie des ruhenden Verkehrs die zu beurteilende Sachgrundlage verändert hat.

 

Das Bezirksamt steht darüber hinaus in einem regelmäßigen Austausch mit der Antragstellerin und berät unter anderem zu geeigneten Informationskanälen und Beteiligungsmodellen.

 

Ob die Vorhabenträgerin einen neuen Bauantrag stellen wird, ist bisher nicht bekannt.

 

 

 

 

 
 

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