Drucksache - DS/2263/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den grünen Hof in der Joachimsthaler Str. 1-7 / Plauener Str. 8-26 als Grün- und Spielfläche zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dabei sind die Anwohner:innen aktiv zu beteiligen. Eine erneute Verlängerung des gestellten und abgelaufenen Bauvorbescheides wird durch das Bezirksamt versagt und die Vorhabenträgerin hat einen neuen Bauantrag zu stellen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Grundsätzlich gilt, dass ein erteilter Vorbescheid von nachträglichen Änderungen der Sach- bzw. Rechtslage unberührt bleibt und seine Bindungswirkung nicht verliert. Der Vorbescheid bleibt als begünstigender Verwaltungsakt daher solange verbindlich bis er ausdrücklich widerrufen oder zurückgenommen wird oder seine Geltungsdauer abläuft. Den Antrag vom 29.07.2021 auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung von zwei Wohnhäusern auf dem Grundstück Joachimsthaler Straße 1-7 / Plauener Straße 8-26 vom 22.11.2017 wurde durch das Bezirksamt jedoch abgelehnt, da sich hinsichtlich der Erschließung sowie des ruhenden Verkehrs die zu beurteilende Sachgrundlage verändert hat.
Das Bezirksamt steht darüber hinaus in einem regelmäßigen Austausch mit der Antragstellerin und berät unter anderem zu geeigneten Informationskanälen und Beteiligungsmodellen.
Ob die Vorhabenträgerin einen neuen Bauantrag stellen wird, ist bisher nicht bekannt.
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