Drucksache - DS/2258/VIII  

 
 
Betreff: Garagenstandort Zwieseler Straße erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
ÄA SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

für den Fall, dass kein anderer Ort für eine Ausgleichsfläche gefunden wird, sich gegenüber der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) dafür einzusetzen, dass für die Garagenpächter:innen am Standort Zwieseler Straße eine Übergangszeit von ca. 5 Jahren verhandelt wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich im Falle eines Abrisses des Garagenstandortes, gegenüber der BIMA dafür einzusetzen, dass den Pächtern:innen keine Abrisskosten entstehen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Auf der gesamten Garagenfläche, die sich teilweise im Eigentum des Landes Berlin, überwiegend aber im Eigentum des Bundes befindet, sollen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit diesen sollen Eingriffe in Natur und Landschaft, verursacht durch den Bebauungsplan 1-106 zum Ausbau des Bundeskanzleramtes, ausgeglichen werden. Der Bebauungsplan befand sich im letzten Jahr noch in der Rechtsprüfung und soll noch im Jahr 2021 festgesetzt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. In den entsprechenden Abstimmungen war der Bezirk Lichtenberg eingebunden.

Die Umsetzung der Renaturierungsarbeiten muss zwei Jahre nach Baubeginn der Hauptbaumaßnahme begonnen werden. Die Baumaßnahme ist für 2023 geplant, sodass die Bauarbeiten an der Kötztinger Straße 2025 beginnen müssen. Der Bezirk wird die Liegenschaft erst nach Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme übernehmen. Solange verbleibt eine Teil-Fläche im Treuhandvermögen. Die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) wird sich aber in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu den Vertragsverhältnissen Garagen verhalten. Somit ist der Bezirk nicht in der Verhandlungsposition, um eine Übergangszeit von 5 Jahren zu erwirken.

 

Es gibt – laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) – keine vertraglichen Regelungen zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Verein, welcher für die Vermietung der Garagen zuständig ist. Das Schuldrechtanpassungsgesetz läuft 2022 aus, sodass hier ein Regelungsbedarf besteht.

 

Das Bezirksamt steht seit Januar 2021 mit der Senatsverwaltung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bzgl. belastbarer Aussagen zum ersuchten Sachverhalt – Kostenübernahme bei Abriss – im Austausch. Bisher jedoch ohne schriftliche Aussage hinsichtlich der Abrisskosten.

 

 
 

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