Drucksache - DS/2258/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für den Fall, dass kein anderer Ort für eine Ausgleichsfläche gefunden wird, sich gegenüber der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) dafür einzusetzen, dass für die Garagenpächter:innen am Standort Zwieseler Straße eine Übergangszeit von ca. 5 Jahren verhandelt wird. Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, sich im Falle eines Abrisses des Garagenstandortes, gegenüber der BIMA dafür einzusetzen, dass den Pächtern:innen keine Abrisskosten entstehen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Auf der gesamten Garagenfläche, die sich teilweise im Eigentum des Landes Berlin, überwiegend aber im Eigentum des Bundes befindet, sollen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit diesen sollen Eingriffe in Natur und Landschaft, verursacht durch den Bebauungsplan 1-106 zum Ausbau des Bundeskanzleramtes, ausgeglichen werden. Der Bebauungsplan befand sich im letzten Jahr noch in der Rechtsprüfung und soll noch im Jahr 2021 festgesetzt werden. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen durch einen städtebaulichen Vertrag gesichert werden. In den entsprechenden Abstimmungen war der Bezirk Lichtenberg eingebunden. Die Umsetzung der Renaturierungsarbeiten muss zwei Jahre nach Baubeginn der Hauptbaumaßnahme begonnen werden. Die Baumaßnahme ist für 2023 geplant, sodass die Bauarbeiten an der Kötztinger Straße 2025 beginnen müssen. Der Bezirk wird die Liegenschaft erst nach Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme übernehmen. Solange verbleibt eine Teil-Fläche im Treuhandvermögen. Die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) wird sich aber in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu den Vertragsverhältnissen Garagen verhalten. Somit ist der Bezirk nicht in der Verhandlungsposition, um eine Übergangszeit von 5 Jahren zu erwirken.
Es gibt – laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) – keine vertraglichen Regelungen zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Verein, welcher für die Vermietung der Garagen zuständig ist. Das Schuldrechtanpassungsgesetz läuft 2022 aus, sodass hier ein Regelungsbedarf besteht.
Das Bezirksamt steht seit Januar 2021 mit der Senatsverwaltung und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bzgl. belastbarer Aussagen zum ersuchten Sachverhalt – Kostenübernahme bei Abriss – im Austausch. Bisher jedoch ohne schriftliche Aussage hinsichtlich der Abrisskosten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |