Drucksache - DS/2251/VIII  

 
 
Betreff: E-Mobilität fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
  BzStR OrdUmVer,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zusätzlich zur Abfrage in den fünf Lichtenberger Planungsräumen jeweils Teilstraßenzüge zu identifizieren, an denen modellhaft mehrere E-Mobility-Ladepunkte errichtet werden.

 

Darüber hinaus soll ein flexibles Nutzungsmodell an diesen Standorten etabliert werden, welches verschiedenen Nutzern zu unterschiedlichen Zeiten das Kurzzeitparken ermöglicht.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung V, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die öffentliche Ladeinfrastruktur wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) betreut und teilweise finanziert. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) wirkt bei der Standortgenehmigung der beantragten Flächen mit.

 

Die Bezirksämter ordnen die verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Errichtung und Kennzeichnung der beantragten Ladepunkte an und erteilen die notwendigen Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb dieser Standorte. Die Aufgaben der SenUMVK sind einzusehen unter:

 

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/elektromobilitaet/ladeinfrastruktur-imoeffentlichen-raum/

 

Für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur gibt das Land Berlin in den Bezirken bis zum Jahr 2030 circa 12 Millionen Euro aus. Die SenUMVK will mit den Säulen eine bedarfsgerechte Basisversorgung im öffentlichen Raum sicherstellen. Lichtenberg soll laut der Studie „Elektromobilität Berlin 2025+“ bis zum Jahr 2030 über 250 neue öffentliche Ladepunkte bekommen. Das Bezirksamt beabsichtigt, diese 250 neuen öffentlichen Ladepunkte aktiv begleitend im gesamten Bezirk umzusetzen.

Dabei setzt sich der Bezirk auch für das sog. „Laternenladen“ ein. Mit Bezug auf die DS/0455/IX „Elektromobilität für Lichtenberg: Straßenlaternen zu Ladestationen ausrüsten“ hat sich das Bezirksamt an die SenUMVK gewandt und dafür geworben, dass Lichtenberg als zusätzlicher Pilotbezirk für das Angebot von Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch die zusätzliche Ausrüstung der Straßenlaternen zu Ladestationen ausgewählt wird.

 

In Lichtenberg sind derzeit zehn Standorte für weitere öffentliche E-Ladesäulen angeordnet. Es ist damit zu rechnen, dass demnächst u.a. Am Berl gegenüber Hausnummer 2, in der Große-Leege-Straße 10a, in der Wotanstraße 16, in der Goeckestraße 32a, in der Moldaustraße 2, in der Erich-Kurz-Straße gegenüber Hausnummer 5, in der Lincolnstraße gegenüber Hausnummer 78, in der Alfred-Kowalke-Straße 29, in der Grevesmühlener Straße gegenüber Hausnummer 43 sowie in der Giselastraße 32 jeweils Möglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen bereitstehen werden. Insgesamt gibt es im Bezirk bereits über 30 öffentliche E-Ladesäulen. Zuletzt wurden Ladesäulen an der Margaretenstraße 9, der Rathausstraße 12A, der Fischerstraße 2 und An der Bucht 5G realisiert. Die Ergänzung durch Stationen auf privaten Flächen z.B. auf Supermarktplätzen ist dabei wichtig.

 

Das Bezirksamt führt eine Liste mit Standortvorschlägen aus der BVV, der Bevölkerung und eigenen Vorschlägen des Fachamtes. Darin ist auch geplant, an Teilstraßenzügen mehrere Ladestandorte zu etablieren.

 

 

 
 

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