Drucksache - DS/2246/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-9c - zweite erneute öffentliche Auslegung und sechste erneute Beteiligung der Behörden; Arbeitstitel: östlich Konrad-Wolf-Straße 45-46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der sechsten erneuten (eingeschränkten) Beteiligung der
berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-9c

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung / Ergebnis der sechsten erneuten Beteiligung der Behörden

 

b)   das Ergebnis der Auswertung der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-9c

Anlage 3: Auswertung / Ergebnis der zweiten erneuten öffentlichen Auslegung

 

c)   in Kenntnis des städtebaulichen Vertrags den sich aus der Abwägung ergebenden Bebauungsplanentwurf 11-9c vom 25. März 2021 (Neuausfertigung des Entwurfs des Bebauungsplans 11-9c vom 8. März 2017 mit Deckblättern vom 17. August 2017 und 25. März 2021) für das Grundstück (Flurstücke 143 und 153) nördlich der Konrad-Wolf-Straße zwischen den Grundstücken Konrad-Wolf-Straße 40 und 45 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-
Hohenschönhausen, einschließlich der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

Anlage 4: Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfs als pdf-Datei

Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplanentwurf

Anlage 6: Wesentliche Inhalte des städtebaulichen Vertrags

 

d)   den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-9c

Anlage 7: Entwurf der Rechtsverordnung

 

e)   entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis den Entwurf des Bebauungsplans 11-9c bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen

 

f)     mit der Durchführung des Beschlusses zu e) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen

 

g)   die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV dringlich zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Da durch den Entwurf des Bebauungsplans dringende Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Abs. 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt werden, ist nach § 6 Abs. 2 AGBauGB seine erneute Anzeige bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung erforderlich. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss des Bebauungsplanentwurfes durch das Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 AGBauGB.

 

 
 

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