Drucksache - DS/2237/VIII  

 
 
Betreff: Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in den sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Lichtenberg für das Grundstück Pfarrstraße 114
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)        in den beiden festgelegten sozialen Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB „Kaskelstraße“ und „Weitlingstraße“ in Lichtenberg soll nach erfolgreicher Vorprüfung das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB zugunsten Dritter gemäß § 27a BauGB ausgeübt werden. Den Käufern muss vor Ausübung des Vorkaufsrechts Gelegenheit zur Anhörung angeboten werden. Die jeweiligen Käufer sind auf die Möglichkeit der Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 BauGB hinzuweisen. In der Abwendungsvereinbarung hat sich der jeweilige Käufer zur Einhaltung der sozialen Ziele des Erhaltungsgebietes für sich und seine Rechtsnachfolger zu verpflichten.

 

b)        das Vorkaufrecht gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB soll zugunsten Dritter gemäß § 27 a BauGB für das folgende Grundstück ausgeübt werden:

  • Pfarrstraße 114 (Soziales Erhaltungsgebiet „Kaskelstraße“)

 

c)        mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Verpflichtung des vorkaufsbegünstigten Dritten gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 27 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB sowie mit der Herstellung und Übermittlung des Bescheids zur Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 fff BauGB wird der Leiter der Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit beauftragt.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage: Begründung für die Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsbieten

 

 
 

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