Drucksache - DS/2170/VIII  

 
 
Betreff: Ein Rodelberg für Karlshorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
04.11.2021 
1. (konstituierende) Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, auf welcher Fläche in Karlshorst ein Rodelberg entstehen könnte und einen entsprechenden Standort als solchen auszuweisen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Bereits in der Kleinen Anfrage KA/0572/VIII – Biesenhorster Sand wurde nach der Realisierbarkeit eines Rodelberges und einer Kinderschanze gefragt. Die Antwort des Bezirksamtes ist in leicht aktualisierter Form immer noch gültig (Die Widmung ist mittlerweile erfolgt.):

 

Die Zuständigkeit für mögliche Nutzungen im künftigen Naturschutzgebiet liegen bei der SenUVK. Das künftige LSG befindet sich im Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 11-158. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche voraussichtlich im Herbst stattfinden wird, können solche Belange eingebracht werden. Diese werden dann im Rahmen der Abwägung auf Realisierbarkeit überprüft. Ein Rodelberg und/oder eine Kinderschanze direkt auszuweisen, werden auf den Flächen des SGA aufgrund der Widmung als Naturschutzgebiet jedoch schwer möglich umzusetzen sein.

 

Weitere Flächen, außer der oben genannten Fläche, auf denen eine solche Nutzung zumindest vorstellbar wäre, sind momentan nicht bekannt. Das hier von der Begründung des Antrags vorgeschlagene Gebiet innerhalb des sich in Aufstellung befindlichen B-Plans 11-178 unterliegt bereits jetzt vielfältigen Nutzungsinteressen, sodass die Flächenverfügbarkeit hier voraussichtlich nicht ausreichend ist. Dennoch können diese Belange im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgebracht werden und im Nachgang entsprechend fachlich abgeprüft werden.

 

 
 

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