Drucksache - DS/2085/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht den Abschnitt des Hauptwegs zwischen dem Hechtgraben und der Straße 3 sowie die weiteren öffentlichen Straßen in der Anlage Falkenhöhe 1932 für die räumliche Abgrenzung von Rechten an Grundstücken amtlich zu vermessen.
Es wird zudem ersucht die öffentlichen Straßen Hauptweg und Am Hechtgraben als öffentliche Grünanlagen zu entwidmen.
Begründung: Der Hauptweg wird im Geoportal des Landes Berlin zwischen dem Hechtgraben und Straße 3 sowohl als öffentliche Straße (StEP Klasse V) als auch als öffentliche Grünanlage (Objektnummer 02GA08: Hauptweg in der KGA "Falkenhöhe 1932") geführt. Das amtliche Liegenschaftskataster des Landes Berlin weist für den Hauptweg kein eigenes Flurstück aus.
Die Straße Am Hechtgraben wird im Geoportal des Landes Berlin sowohl als öffentliche Straße (StEP Klasse V) als auch als öffentliche Grünanlage (Objektnummer 02GA29: Am Hechtgraben / KGA Falkenhöhe 1932 / GA) geführt. Das amtliche Liegenschaftskataster des Landes Berlin weist für die Straße Am Hechtgraben ein eigenes Flurstück aus (Gemeinde Wartenberg, Flur 1, Flurstück Nr. 89).
Quelle: Geoportal Berlin / Grünanlagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)
Quelle: Geoportal Berlin / Detailnetz Berlin
Berlin hat nach § 1 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln) die Aufgabe die Landesvermessung für die räumliche Abgrenzung von Rechten an Grundstücken als öffentliche Aufgabe wahrzunehmen. Vermessungsaufgaben für raumplanerische und städtebauliche Zwecke sind nach § 24 VermGBln u. a. die Herstellung und Führung von Karten, Plänen und Verzeichnissen für die Grundstückswirtschaft.
Die Berechnung einer Straßenreinigungsgebühr für die Pächter:innen entlang des Hauptwegs und der weiteren Straßen in der Anlage Falkenhöhe 1932 sollte rechtssicher erfolgen. Die Angabe der Fläche des Straßenlandes gehört dazu. Diese sind für den Hauptweg zwischen dem Hechtgraben und der Straße 3 sowie für die weiteren Straßen amtlich nicht festgestellt.
Quelle: Geoportal Berlin / ALKIS Berlin (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem)
Begründung der Dringlichkeit: Die Berechnung der Pachthöhe für die Nutzung verpachteter Parzellen sollte rechtssicher erfolgen. Es ist dringend zu vermeiden, dass für öffentliches Straßenland sowohl eine Straßenreinigungsgebühr als auch eine Pacht gezahlt wird. Dazu ist eine zeitnahe Vermessung der öffentlichen Straße Hauptweg zwischen dem Hechtgraben und Straße 3 sowie der zum Hauptweg parallel verlaufenden Erschließungsstraßen notwendig.
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