Drucksache - DS/2068/VIII  

 
 
Betreff: Wohnungsneubau an der Möllendorffstraße/Ecke Storkower Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVO Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
  BzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
49. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
01.04.2021 
72. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.12.2021 
3. Sitzung in der IX. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
13.01.2022 
2. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE ÖSM PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der angestrebte Wohnungsneubau auf dem

Grundstück Möllendorffstraße / Storkower Straße im Bebauungsplangebiet 11-22, der den

Blockrand schließen würde, zeitnah umgesetzt werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Grundstücke Möllendorffstraße 75 A und Alfred-Jung-Straße 10 befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 11-22, dessen Aufstellung das Bezirksamt Lichtenberg am 26.04.2005 beschlossen hat. Die wesentlichen Planungsziele sind folgende Festsetzungen:

 

-       die städtebauliche Neuordnung der zum Teil leer stehendenden Grundstücke als Blockrandbebauung unter Einbeziehung des Baudenkmals Möllendorffstraße 75 A und Beachtung des Denkmalschutzbereiches Am Anger.

-       Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (Grundflächenzahl 0,3; Geschossflächenzahl 1,0).

-       öffentliche Straßenverkehrsflächen.

 

Der Bebauungsplanentwurf 11-22 hat noch keinen Verfahrensstand erreicht, der eine Beurteilung auf der Grundlage des § 30 bzw. § 33 Baugesetzbuch (BauGB) zulässt. Es liegt kein entsprechender Bauantrag der Grundstückseigentümerin vor. Die Grundstückseigentümerin, die MRS Immobilienverwaltung Zweite GmbH & Co. KG, beabsichtigte im Jahr 2017 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu stellen. Dafür bevollmächtigte sie die Lidl Dienstleitung GmbH & Co. KG, es wurde jedoch bis heute kein entsprechender Antrag gestellt.

 

Folgendes geplante Projekt war gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht zulässig: Auf den Grundstücken Möllendorffstraße 75 A und Alfred-Jung-Straße 10 sollte großflächiger Einzelhandel und zusätzlich 200 Wohneinheiten entstehen (Blockrandbebauung), wobei der Discounter Lidl in das Eckgebäude integriert werden sollte. Geplant war unter anderem die vorhandene Lidl-Filiale abzubrechen und in einem Neubau mit ca. 1400 m² Verkaufsfläche für die Lidl-Filiale mit einem Drogeriemarkt mit ca. 800 m² Verkaufsfläche neu zu errichten. Der Einzelhandel war im Erdgeschoss und die Wohnbenutzung in den 5 Obergeschossen geplant. Zudem sollten ebenerdige Stellplätze und Stellplätze in einer Tiefgarage geschaffen werden. Die Freiflächen sollten zum Teil über den Parkplätzen entstehen. Die Anbindung sollte über die Storkower Straße erfolgen. Aufgrund der geplanten Verkaufsfläche ist jedoch ein Planerfordernis gegeben, dessen Erfüllung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan denkbar wäre.

 

Das Vorhaben wurde im Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Wohnen am 07.11.2017 vorgestellt. Der Wirtschaftskreis begrüßte die Bebauung, da diese sich bereits nach dem „Supermarktgipfel“ richtete.

 

Die MRS Immobilienverwaltung Zweite GmbH & Co. KG hat nach der Ausschusssitzung keinen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beim Bezirksamt gestellt. Die Grundstückseigentümerin hat seitdem keine weiteren Pläne im Fachbereich Stadtplanung vorgestellt.

 

Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens 11-22 als Angebotsbebauungsplan wäre grundsätzlich möglich, allerdings sind dann entsprechende finanzielle Mittel für die Durchführung bzw. für Gutachten zur Verfügung zu stellen. Bei einem Angebotsbebauungsplan ist die Grundstückseigentümerin nicht verpflichtet zu bauen. Die aktuellen Interessen der Grundstückseigentümerin sind nicht bekannt.

 

 

 
 

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