Drucksache - DS/2021/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass Schüler*innen, die an der Essens-versorgung teilnehmen wollen, auch außerhalb der schulischen Notbetreuung ein Mittagessen angeboten wird. Alle Möglichkeiten sollen dabei geprüft werden, darunter eine Abholung des Essens in der Schule sowie die Ausstellung von Gutscheinen für die örtliche Gastronomie.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Prozedere in Lichtenberg wurde zwischen Schulaufsicht, Schul- und Sportamt sowie dem Bezirksamt wie folgt abgestimmt:
Während der Corona-Notbetreuung wurde allen Kindern ein Essensangebot unterbreitet, die dieses Angebot nutzen wollten bzw. von den Schulleitungen und den Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit darauf aufmerksam gemacht wurden. Dabei wurde nicht zwischen Kindern unterschieden, die aufgrund der Systemrelevanz ihrer Eltern zur Notbetreuung angemeldet waren und den Kindern, die schlechte Lernbedingungen zuhause hatten und somit in die Schule eingeladen wurden. Diese unkomplizierte Handhabung war beispielgebend für ganz Berlin. Die Zahl der versorgten Kinder war in dieser Phase der Pandemie besonders hoch und lag weit über den Zahlen der anderen Berliner Bezirke.
Aufgrund der hohen Versorgungsdichte wurden alternative Versorgungsmöglichkeiten nicht umgesetzt. Diese waren auch aus hygienischen Gründen und einem unverhältnismäßigen Mehraufwand an Bürokratie nicht ratsam.
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