Drucksache - DS/2019/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
beginnend mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2022/23 im Bezirkshaushalt dauerhaft einen Titel „Schutz und Pflege von Kunstwerken im öffentlichen Raum des Bezirkes Lichtenberg“ einzurichten, der jährlich mit einem Betrag von mindestens 100 T€ ausgestattet werden soll. Die Bewirtschaftung des Titels soll durch das Amt für Weiterbildung und Kultur in Verantwortung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und bezirkliches Standortmanagement erfolgen.
Der für Kultur zuständige Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist an der Erarbeitung einer Prioritätenliste und der Festlegung der jährlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen zu beteiligen. Dabei sind die von Bürger*innen über Stadtteilkoordinator*innen eingereichten Vorschläge angemessen zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der von der BVV gewünschte Titel ist im Titelkatalog für den Doppelhaushalt 2022/23 nicht enthalten. Daher hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt, mit der Bitte, einen entsprechenden Titel im Titelkatalog aufzunehmen. Dies wurde abgelehnt. Die Erweiterung des Titelkatalogs käme nur in Frage, wenn dafür ein starkes und gut begründetes, vor allem behördenübergreifendes oder auch gesamtstädtisches Interesse vorläge. Das sei hier nicht der Fall. Die Pflege von Kunstwerken muss daher auch im Doppelhaushalt 2022/23 aus bestehenden Titeln geleistet werden.
Dabei ist zwingend folgendem Prinzip zu folgen: die Veranschlagung von Mitteln zur Pflege von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist für die Organisationseinheit vorzunehmen, die Eigentümerin der Kunstwerke ist. Derzeit wird ein Verfahren zur Organisation des Prozesses erarbeitet.
In welcher Höhe in den genannten Titeln und Ausgabenfeldern in den Haushaltsjahren 2022/23 Mittel zur Verfügung stehen werden, wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/23 zu entscheiden sein. Mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung ist im 1. Quartal 2022 zu rechnen.
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