Drucksache - DS/2019/VIII  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Titels "Schutz und Pflege von Kunstwerken im öffentlichen Raum" im Haushaltsplan des Bezirkes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Kultur und Bürgerbeteiligung mitberatend
24.03.2021 
44. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Kultur und Bürgerbeteiligung erledigt   
Haushalt und Personal Entscheidung
10.03.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme KulturBb PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

beginnend mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2022/23 im Bezirkshaushalt dauerhaft einen Titel „Schutz und Pflege von Kunstwerken im öffentlichen Raum des Bezirkes Lichtenberg“ einzurichten, der jährlich mit einem Betrag von mindestens 100 T€ ausgestattet werden soll. Die Bewirtschaftung des Titels soll durch das Amt für Weiterbildung und Kultur in Verantwortung der Geschäftsstelle Kunst am Bau und im Stadtraum und bezirkliches Standortmanagement erfolgen.

 

Der für Kultur zuständige Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung ist an der Erarbeitung einer Prioritätenliste und der Festlegung der jährlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen zu beteiligen. Dabei sind die von Bürger*innen über Stadtteilkoordinator*innen eingereichten Vorschläge angemessen zu berücksichtigen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der von der BVV gewünschte Titel ist im Titelkatalog für den Doppelhaushalt 2022/23 nicht enthalten. Daher hat sich das Bezirksamt an die Senatsverwaltung für Finanzen gewandt, mit der Bitte, einen entsprechenden Titel im Titelkatalog aufzunehmen. Dies wurde abgelehnt. Die Erweiterung des Titelkatalogs käme nur in Frage, wenn dafür ein starkes und gut begründetes, vor allem behördenübergreifendes oder auch gesamtstädtisches Interesse vorläge. Das sei hier nicht der Fall. Die Pflege von Kunstwerken muss daher auch im Doppelhaushalt 2022/23 aus bestehenden Titeln geleistet werden.

 

Dabei ist zwingend folgendem Prinzip zu folgen: die Veranschlagung von Mitteln zur Pflege von Kunstwerken im öffentlichen Raum ist für die Organisationseinheit vorzunehmen, die Eigentümerin der Kunstwerke ist. Derzeit wird ein Verfahren zur Organisation des Prozesses erarbeitet.

 

In welcher Höhe in den genannten Titeln und Ausgabenfeldern in den Haushaltsjahren 2022/23 Mittel zur Verfügung stehen werden, wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022/23 zu entscheiden sein. Mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs an die Bezirksverordnetenversammlung ist im 1. Quartal 2022 zu rechnen.

 

 
 

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