Drucksache - DS/2009/VIII  

 
 
Betreff: Ergänzender Haushalt 2021; Bezug: DS/1358/VIII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt     
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
10.03.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.06.2021 
55. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
11.08.2021 
56. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit DS/1358/VIII das Bezirksamt ersucht,

 

im Herbst 2020 unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2019 der BVV einen ergänzenden Haushalt für 2021 vorzulegen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, den Überschuss des Jahres 2019 (+36.394 T€) und die Globalsummenfortschreibung 2021 (+10.289 T€) wie nachfolgend beschrieben im Rahmen der Haushaltswirtschaft 2021 aufzulösen:

 

 

  1. Ausgangslage

 

Die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte werden sich in den kommenden Jahren durch die sich ergebenden Belastungen der Covid-19-Pandemie deutlich verringern. Das wird voraussichtlich auch Auswirkungen auf die Globalsummen der Bezirke haben. Für den ergänzenden Haushalt 2021 bedeutet dies, möglichst nur unabdingbar notwendige Bereiche mit Mehrmitteln auszustatten, denen Rechtsgrundlagen, Veranschlagungsvorgaben oder Beschlüsse des Abgeordnetenhauses zugrunde liegen und damit eine technische Fortschreibung darstellen oder investiver Natur sind. Wünschenswerte Projekte, die zu dauerhaften Ausgabenerhöhungen führen, müssen im Wesentlichen auf kommende Haushaltsplanaufstellungen verschoben werden. 

 

 

  1. Umgang mit den Fortschreibungssachverhalten der Senatsverwaltung für Finanzen im Einzelnen in Umsetzung des haushaltspolitischen Globalziels 

 

Bei der Umsetzung der Fortschreibungssachverhalte wurden nachfolgende Grundsätze verfolgt:

  1. für alle Zielbudgets unterliegenden Transferausgabenbereiche sowie Sachausgabenbereiche werden zum Ansatz saldierte Zuweisungsveränderungen weitergegeben; dadurch werden zum einen Haushaltsrisiken vermieden bzw. bleiben voraussichtliche Haushaltsüberschüsse erhalten;

­        davon abweichend werden im Bereich KFA zusätzlich 70 T€ auf Basis eines Beschlusses der Trägerversammlung bereitgestellt sowie die Zuweisungsreduzierungen für die Kältehilfe (10,5 T€) und Erziehungsberatung (65 T€) auf null gesetzt;

­        im Bereich Tiefbauunterhaltung wird berücksichtigt, dass die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen hat, i.H.v. 1 Mio € über Veranschlagungsleitlinie Mittel bereitzustellen;

  1. das Budget für die Personalausgaben wird auf den von der Senatsfinanzverwaltung vorgegebenen Referenzwert, dessen Unterschreitung negativ basiskorrigiert wird, abzüglich eines Vorsorgebudgets für Leistungsprämien und -zulagen reduziert; mit dieser Vorgehensweise werden voraussichtliche Überschüsse vorzeitig aufgelöst und für Mehrausgaben zur Verfügung gestellt; das bezirkliche Jahresergebnis wird sich dadurch reduzieren, aber dennoch positiv verbleiben; 
  2. die Erhöhung der Einnahmenvorgabe E03 wird nicht auf die Fachämter verteilt; auch dadurch wird das Jahresergebnis 2021 ggf. gemindert.

 

 

Im Einzelnen wird mit den Fortschreibungssachverhalten wie folgt umgegangen:

 

Fortschreibungstatbestände
gem. Schreiben SenFin vom 09.06.2020

OE

Zuweisung/ Leitlinie
alt

Ansatz 2021

Zuweisung/ Leitlinie
neu

Differenz zum Ansatz

Umsetzung in
der HHW

 

 

T€

T€

T€

T€

T€

1

2

4

3

5

6 = Sp 5 - Sp 3

0,0

Produktsummenbudget

 

 

 

 

 

 

Transferausgaben (Hgr. 6)

 

400.281,3

395.161,1

411.539,6

10.874,6

11.729,6

Hilfe in besonderen Lebenslagen

 

120.344,6

120.278,0

123.395,9

3.117,9

3.117,9

Eingliederungshilfe Soz

Soz

84.213,6

84.213,0

87.948,6

3.735,6

3.735,6

Hilfe zur Pflege Soz

Soz

24.996,2

24.996,0

23.916,7

-1.079,3

-1.079,3

Hilfe z. Überw. soz. Schwierigkeiten

Soz

3.877,7

3.878,0

3.739,8

-138,2

-138,2

Eingliederungshilfe Jug inkl. HzP Jug

Jug

7.257,1

7.191,0

7.790,8

599,8

599,8

Krahi SGB XII inkl. Krahi Asyl

Soz

3.163,9

3.164,0

2.959,5

-204,5

-204,5

Krahi Jug SGB VIII

Jug

519,2

519,0

391,6

-127,4

-127,4

HbL Asyl

Soz

113,1

113,0

37,9

-75,1

-75,1

Hilfe zur Erziehung

Jug

57.439,0

57.895,0

59.767,4

1.872,4

1.872,4

KFA

Soz

7.303,2

7.303,0

7.126,3

-176,7

-106,7

Schuldner- und Insolvenzberatung

Soz

831,3

831,0

826,3

-4,7

-4,7

sozialpädag. Hilfen in Ausbildungsprojekten (JBH)

Jug

1.579,2

1.579,0

2.045,2

466,2

466,2

TbC (einschl. Container)

Ges

2.641,1

2.641,0

2.426,2

-214,8

-214,8

Unfallkasse (Schule)

SchulSp

1.836,7

1.837,0

1.945,7

108,7

108,7

Kita

Jug

188.915,7

188.916,0

194.469,0

5.553,0

5.553,0

Tagespflege

Jug

2.523,7

2.524,0

3.077,1

553,1

553,1

Beförderung behinderter Kinder

SchulSp

2.859,2

2.859,0

3.100,7

241,7

241,7

sonst. Betreute Wohnformen außerhalb HzE (MuVaKi)

Jug

2.177,0

2.177,0

2.102,9

-74,1

-74,1

BuT (ohne Beköstigung)

BüD, Soz, Jobcenter

1.166,3

1.168,0

1.064,4

-103,6

-103,6

BuT-Beköstigung

SchulSp

155,6

154,0

99,0

-55,0

-55,0

Leistungsmissbrauch

Soz

232,7

 

157,5

157,5

157,5


Fortschreibungstatbestände
gem. Schreiben SenFin vom 09.06.2020

OE

Zuweisung/ Leitlinie
alt

Ansatz 2021

Zuweisung/ Leitlinie
neu

Differenz zum Ansatz

Umset-zung in
der HHW

 

 

T€

T€

T€

T€

T€

1

2

4

3

5

6 = Sp 5 - Sp 3

0,0

PEP

Ges

1.111,3

1.111,0

1.321,1

210,1

210,1

Sprachförderkurse (sog. Mütterkurse)

WeiKu

29,0

23,7

57,7

34,0

34,0

Umsetzung Jugendfördergesetz

Jug

4.832,1

4.832,1

5.035,1

203,0

203,0

Jugendgerichtshilfe

Jug

138,0

138,0

323,8

185,8

185,8

Begleiteter Umgang

Jug

250,0

250,0

379,8

129,8

129,8

Notsituation

Jug

50,0

50,0

67,0

17,0

17,0

Erziehungsberatung

Jug

413,0

413,0

348,0

-65,0

0,0

Freiwilligenagenturen

SPK

0,0

0,0

95,0

95,0

95,0

Kältehilfe

Soz

68,4

68,4

57,9

-10,5

0,0

Coaching-Mittel

Jug

0,0

250,0

0,0

-250,0

-250,0

 

Sachausgaben (Hgr. 5/9)

 

54.705,9

55.531,5

69.759,6

14.228,1

15.328,2

Pagatorisierung

BA

29.294,8

29.195,0

30.750,2

1.555,2

1.555,0

Verrechnungen kalk. Gebäudekosten

 

22.521,2

22.521,0

24.120,6

1.599,6

1.600,0

Verrechnungen kalk. Pensionen

 

6.591,0

6.491,0

6.403,5

-87,5

-88,0

Verrechnungen kalk. Zinsen Mobilien

 

182,6

183,0

226,2

43,2

43,0

A01 - Lehr- und Lernmittel

SchulSp

3.206,3

3.111,5

4.079,7

968,2

968,2

A02 - Hochbauunterhaltung

 

12.417,4

12.417,0

13.513,9

1.096,9

1.097,0

davon Schulbauunterhaltung

SchuSp

10.257,3

10.257,0

11.353,7

1.096,7

1.097,0

davon Nichtschulischer Bauunterhalt

alle/FM

2.160,2

2.160,0

2.160,2

0,2

0,0

A03 - Tiefbauunterhaltung

 

2.396,5

3.397,0

4.638,5

1.241,5

2.242,0

A07 - Beköstigung

SchulSp

5.987,7

6.008,0

14.465,3

8.457,3

8.457,0

Sonderprogramm Ökologisierung der Grünflächenämter

(hälftig Sach- / Personalmittel)

0,0

0,0

500,0

500,0

500,0

Wahlen

BüD

176,4

176,0

548,3

372,3

372,0

Pässe, Ausweise

BüD

1.226,6

1.227,0

1.263,8

36,8

37,0

Schul- und Hortplätze

SchulSp

0,0

0,0

0,0

0,0

100,0

 

 

 

 

 

 

 

Personalausgaben (Hgr. 4)

 

109.604,0

112.928,7

110.449,9

-2.478,8

-2.093,8

Personalausgaben (ohne Fremdfinanzierung)

 

109.604,0

112.928,7

110.449,9

-2.478,8

-2.722,8

darunter Personalabschlag Ost

 

-1.560,5

-1.560,5

-696,8

863,7

 

darunter Umsetzung BTHG Jug

 

111,6

111,6

116,8

5,2

 

darunter Umsetzung BTHG Soz

 

1.371,5

1.371,5

1.441,0

69,5

 

darunter EU-DSGVO

 

50,0

50,0

37,5

-12,5

 

darunter Beschleunigung Wohnungsbau und Entwicklung Stadtquartiere

 

240,0

240,0

222,5

-17,5

 

darunter Millieuschutzgebiete

 

56,4

56,4

56,6

0,2

 

darunter Stadtinspektoren auf Probe bzw. Trainees

 

-233,9

-233,9

-331,8

-97,9

 

Honorare VHS

 

 

 

 

 

136,0

Honorare Musikschule

 

 

 

 

0,0

493,0

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Transferausgaben

 

187.370,0

187.371,0

182.375,0

-4.996,0

-4.996,0

Z-Teil

 

187.370,0

187.371,0

182.375,0

-4.996,0

-4.996,0

 

 

 

 

 

 

 


Fortschreibungstatbestände
gem. Schreiben SenFin vom 09.06.2020

OE

Zuweisung/ Leitlinie
alt

Ansatz 2021

Zuweisung/ Leitlinie
neu

Differenz zum Ansatz

Umset-zung in
der HHW

 

 

T€

T€

T€

T€

T€

1

2

4

3

5

6 = Sp 5 - Sp 3

0,0

Einnahmen

 

131.088,8

131.090,0

130.660,2

-429,8

-2.012,0

E03 (Gebühren und Beiträge)

alle

17.928,5

17.930,0

18.650,6

720,6

0,0

gem. Verteilschlüssel

 

16.502,8

16.491,1

17.193,9

702,7

 

davon Erschließungsbeiträge

 

20,0

26,0

20,3

-5,7

 

davon BWB-Sondernutzung

 

955,9

955,9

955,9

0,0

 

davon Planentgelte VHS

 

449,8

457,0

480,6

23,6

 

E04 - Einnahmen i.Zshg.m. Transferausgaben o. Kita

 

107.845,4

107.845,0

105.833,0

-2.012,0

-2.012,0

davon Bundesanteil KdU

JobCenter

30.464,6

30.465,0

29.016,7

-1.448,3

 

davon Entlastung i.Z.m. BTHG

JobCenter

11.258,7

11.259,0

1.264,3

-9.994,7

 

davon Entlastung i.Z.m. FLÜ

Soz?

0,0

0,0

11.253,2

11.253,2

 

davon Bundesanteil BuT (Ant.Transfer)

JobCenter

3.203,6

3.204,0

3.157,3

-46,7

 

davon Bundesanteil Wohngeld

BüD

1.541,5

1.542,0

1.908,0

366,0

 

davon Bundesanteil GSiG

Soz

33.443,3

33.443,0

34.804,0

1.361,0

 

davon Erstattung vom Bund nach §136 und §136a SGB XII

Soz

599,7

600,0

600,1

0,1

 

davon Bundesanteil BaFöG

Soz

18.231,0

18.231,0

18.594,0

363,0

 

davon Rest

alle

9.103,0

9.101,0

5.235,2

-3.865,8

 

E05 - Einnahmen für die  Kindertagesbetreuung

 

5.314,9

5.315,0

6.176,6

861,6

0,0

davon Kita

Jug

4.057,8

4.058,0

4.064,9

6,9

 

davon Tagespflege

Jug

83,6

83,0

68,3

-14,7

 

davon Hort

Schule

1.173,5

1.174,0

2.043,3

869,3

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

17.198,1

17.955,9

 

Die Fortschreibungssummen für die Umsetzung in der Haushaltswirtschaft sind der letzten Spalte zu entnehmen.

 

Nach Abzug der Fortschreibungssachverhalte und Auflösung der in 2021 veranschlagten Pauschalen Minderausgabe verbleibt – wie nachfolgend dargestellt - ein Haushaltsüberschuss:

 

 

zusätzliches Budget 2021

 

 

 

Globalsummenfortschreibung 2021

(Schreiben SenFin v. 10.06. und 04.09.2020))

 

10.289.000

Überschuss 2019

 

36.393.907

Fortschreibungssachverhalte

(Personal, Transfer, Sachmittel, E03 gem. vorstehender Tabelle)

 

-17.955.907

Auflösung Pauschale Minderausgabe
Die PMA bei 45 00 / 972 03 ist auszugleichen. Es sind Sollveränderungen zu veranlassen.

 

-22.256.000

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss I

6.471.000

 

 


  1. Zusätzliche Maßnahmen

 

Folgende Mehrausgaben werden in 2021 finanziert:

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss I

6.471.000

 

 

 

Umzug Tuberkulosefürsorgestelle in die Zachertstr. 75, Finanzierung der nutzerspezifischen Umbaukosten

-1.041.000

Errichtung eines Kultur- und Bildungszentrums in Neu-Hohenschönhausen – Ausfinanzierung des bezirklichen Eigenanteils

-5.000.000

Neugestaltung sowjetisches Ehrenmal – Ausfinanzierung

-300.000

Kofinanzierung eines Safe Place

-50.000

Umsetzung DS 1887/VIII: Regenbogenfamilienzentrum für Lichtenberg erhalten

-80.000

 

 

Verbleibender Haushaltsüberschuss II

0

 

Darüber hinaus soll aus der erhöhten Zuweisung für Jugendförderung in Umsetzung des Jugendfördergesetzes die DS 1729/VIII: Ein Kinderbauernhof für Lichtenberg finanziert werden.

 

Schließlich sind folgende einmalige Ausgaben in 2021 im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten zu tragen: 

­        Computerausstattung in den kommunalen Seniorenbegegnungsstätten,

­        finanzielle Mittel zum Erwerb von Arzneimitteln im Rahmen der medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung von Wohnungslosen,

­        Gutscheine für Kinder zur Nutzung kommunaler Angebote sowie 

­        Bürgerbeteiligung.

 

 

  1. Umgang mit Haushaltsrisiken

 

Folgende Haushaltsrisiken müssen ggf. in der Haushaltswirtschaft 2021 zusätzlich finanziert werden:

 

Im Bereich Jugendberufshilfe liegen die Ausgaben 2020 schon jetzt um mehr als 500 T€ höher als die fortgeschriebene Zuweisung 2021.

 

Nicht kalkulierbar sind derzeit auch die durch die Covid-19-Pandemie bzw. die Afrikanische Schweinepest bedingten möglichen Mehrausgaben 2021.

 

Unbekannt sind auch die mit dem möglichen Auszug der Tuberkulosefürsorgestelle in ein Übergangsquartier entstehenden Mehrbelastungen. Der neue langfristige Standort Zachertstraße 75 wird erst in 2022 bezugsfertig.

 

Weitere Risiken könnten in der Inbetriebnahme von 400 zusätzlichen mobilen Endgeräten, die dem Bezirk Lichtenberg vom Senat von Berlin bereitgestellt werden, bestehen. Die schnellstmögliche Inbetriebnahme dieser Geräte ist von besonderer Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit in der Verwaltung auch in Sondersituationen, wie z.B. in der aktuellen Pandemielage. Des Weiteren ermöglichen diese Geräte eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die durch die Covid-19-Pandemie entstandene Dynamik kann damit aufgenommen und die von den Beschäftigten gewünschte Ausweitung vorangetrieben werden. Diese zusätzlichen Geräte müssen aber eingerichtet und betreut werden, zusätzlich sind die Rahmenbedingungen zu optimieren (Serverkapazitäten, Ausweitung Bandbreiten usw.). Diese Kosten sind zwar dem Landeshaushalt, Einzelplan 25 zuzurechnen, bewirtschaftet durch die Senatsverwaltung für Inneres, jedoch besteht hierfür noch keine Finanzierungszusage.

 

Es erscheint vertretbar, für vorgenannte Risiken keine weitere Vorsorge zu treffen, vor allem auch vor dem Hintergrund der Beschlusslage des Abgeordnetenhauses zur Basiskorrektur in den Bezirken auch in 2021.              

 

 

Fazit

 

Der positive Jahresabschluss 2019, die auf den sehr guten Kostenrechnungsergebnissen basierende Globalsummenfortschreibung 2021 sowie ein maßvolles Eingehen von Haushaltsrisiken ermöglicht es dem Bezirksamt Lichtenberg

        im Umfang von 6.341 T€ zusätzliche investive Baumaßnahmen in der Haushaltswirtschaft zu finanzieren (Umbau Zachertstr. für TBZ, Neubau KuBiz, Neugestaltung sowj. Ehrenmal),

        zwei von der Bezirksverordnetenversammlung als besonders dringlich angesehene Projekte zusätzlich zu finanzieren,

        Mittel für die Kofinanzierung eines möglichen Safe Places in Lichtenberg vorzuhalten

        weitere Mittel für die Jugendförderung bereitzustellen sowie

        erneut Überschüsse zu erwirtschaften, die benötigt werden, um im Doppelhaushalt 2022/23 jeweils bis zu 10 Mio € für investive Baumaßnahmen über die pauschale Zuweisung Investition hinaus bereitstellen zu können.

 

 

 

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Aufgrund der Pandemie kamen die haushaltstechnischen Fortschreibungen für das Jahr 2021 erst zum Jahresende 2020, so dass das Bezirksamt den ergänzenden Haushalt erst Anfang Januar 2021 beschließen konnte. Da die Informationen ohne zeitlichen Verzug der BVV zu Kenntnis gelangen sollen, ist die dringliche Einbringung in die BVV 2021 erforderlich.

 

 

 
 

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