Drucksache - DS/1954/VIII  

 
 
Betreff: Schulneugründung einer Grundschule am Standort Blockdammweg 60 in 10318 Berlin; Schulneugründung einer Grundschule am Standort Paul-Junius-Straße 69 in 10367 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR SchulSpOrdUmVer 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

An den Standorten Blockdammweg 60 in 10318 Berlin und Paul-Junius-Str.69 in 10367 Berlin werden zum Schuljahr 2021/22 Grundschulen gegründet.

 

1. Ausgangssituation

Die Schülerzahlen werden in ganz Lichtenberg in den kommenden Jahren im Bereich der Grundschulen stetig weiter steigen, d.h. es werden künftig mehr Kapazitäten an Schulplätzen benötigt.

Gründe dafür:

 

  • Geburtenanstieg im Bezirk
  • Umfangreicher Wohnungsneubau
  • mehr Zuzüge als Wegzüge von Schüler/innen aus anderen Bezirken, Bundesländern und dem Ausland
  • Einrichtung von Willkommensklassen für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache bzw. Integration in die Regelklassen

 

 

 

 

2. Ist-Analyse im Bezirk

Wie in der letzten Schulentwicklungsplanung 2018/19 bis 2024/25 dargestellt, sind die Schülerzahlen im Bezirk Lichtenberg auch künftig weiterhin steigend. Laut Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung setzt sich der steigende Trend auch bis 2030 fort.

 

So stellt sich die Entwicklung der Schulplatzkapazitäten und Schülerzahlen (ggf. unter Anrechnung geplanter oder in Umsetzung befindlicher Schulnetzerweiterungen) im gesamten Bezirk prognostisch im Bereich der Grundschulen wie folgt dar:

 

 

Prognose

SJ 2020/21

Prognose

SJ 2021/22

Prognose

SJ 2022/23

Prognose

SJ 2023/24

Prognose

SJ 2024/25

Defizit Züge

-9,7

-7,3

-4,7

-13,6

-15,2

Defizit Plätze

-1390

-1055

-676

-1957

-2184

 

Im Bezirk Lichtenberg existieren im Schuljahr 2020/21 30 Grundschulen sowie zwei Grundstufen in den zwei bestehenden Gemeinschaftsschulen.

 

Trotz der bereits bis zum Schuljahr 2020/21 erfolgten umfangreichen Schulnetzerweiterungsmaßnahmen (Errichtung von MEB, Reaktivierung ehemaliger Schulstandorte und Schulneubauten) besteht weiterhin ein wachsender Bedarf an Grundschulplätzen.

Aus diesen Gründen werden weitere Maßnahmen für die Schulnetzerweiterung forciert und es erfolgt regional unter pauschalem Ansatz der Standards des Musterraumprogramms der Senatsverwaltung für Bildung (so wie in der AV SEP vorgesehen) teilweise auch eine temporäre Standardabsenkung des Raum-Zug-Verhältnisses.

 

 

3. Ist-Analyse der Schulplanungsregionen

 

a)      Standort Blockdammweg 60 SPR 5 - Lichtenberg-Süd

 

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule (11G37) liegt im SPR 5.

In dieser Schulplanungsregion befinden sich folgende Grundschulen:

 

  •                               Lew-Tolstoi-Schule (11G12)
  •                               Karlshorster-Schule (11G13)
  •                               Richard-Wagner-Schule (11G14)

 

Derzeitig stehen an den o.g. Grundschulen Schulplatzkapazitäten in Höhe von rund 10,0 Zügen zur Verfügung. Die Tendenz der Schulplatzbedarfe ist weiterhin steigend und so wird sich das Defizit in der SPR 5 unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

 

Prognose

SJ 20/21

Prognose

SJ 21/22

Prognose

SJ 22/23

Prognose

SJ 23/24

Prognose

SJ 24/25

Defizit

-          6,0

-          2,3

-          0,8

-          3,1

-          3,5

(hier sind die geplanten Schulnetzerweiterungen im aktuellen SEP an der 11G12 und der 11G37 am Blockdammweg 60 sowie Rheinpfalzallee prognostisch schon berücksichtigt.

 

Aufgrund baulicher Verzögerungen sind die Übergaben der Schulräume wie folgt avisiert:

  • 11G12 Anbau im Herbst 2021
  • 11G37 Schulneubau 2023/24
  • 11Gn17 Schulneubau 2023/24

 

b)     Standort Paul-Junius-Str. 69 SPR 3 Lichtenberg-Nord

Der Standort der neu zu gründenden Grundschule (11G38) liegt im SPR 3.

In dieser Schulplanungsregion befinden sich folgende Grundschulen:

 

  • Sonnenuhr-Schule (11G01)
  • Schule am Roederplatz (11G02)
  • Schule im Gutspark (11G03)
  • Schule auf dem lichten Berg (11G05)
  • Hermann-Gmeiner-Schule (11G07)

 

Derzeitig steht an den o.g. Grundschulen eine Schulplatzkapazität in Höhe von rund 17 Zügen zur Verfügung. Die Tendenz der Schulplatzbedarfe ist weiterhin steigend und so wird sich das Defizit unter den derzeitigen Bedingungen voraussichtlich wie folgt entwickeln:

 

Prognose

SJ 20/21

Prognose

SJ 21/22

Prognose

SJ 22/23

Prognose

SJ 23/24

Prognose

SJ 24/25

Defizit

1,1

     1,5

-          0,7

-          2,7

-          4,2

(hier sind die geplanten Schulnetzerweiterungen im aktuellen SEP durch die Schulneugründung der 11G38 in der Paul-Junius-Str. 69, die Erweiterungen der 11G05, 11G07 prognostisch schon berücksichtigt.)

 

Der MEB an der 11G05 wurde zum Schuljahr 2020/21 zur Nutzung übergeben.

Aufgrund baulicher Verzögerungen sind die Übergaben der Schulräume wie folgt avisiert:

  • 11G38 - saniertes Schulgebäude im September 2021
  • 11G07 saniertes Schulgebäude Ende 2020
  • 11S05 MEB noch nicht terminiert

 

  1.    Begründung Schulnetzerweiterungen durch Schulneugründungen von zwei Grundschulen an den Standorten

 

a)      Blockdammweg 60 (11G37)

 

Zur Abminderung des bereits jetzt schon bestehenden Defizits an Grundschulplätzen sowie zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung gemäß Schulgesetz, ist die Neugründung der Grundschule 11G37 am o.g. Standort unbedingt erforderlich.

Es handelt sich hierbei um den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Sporthalle.

Der Einzugsbereich für diese Grundschule wurde bereits zum Schuljahr 2021/22 gebildet.

Die Fertigstellung des Schulgebäudes am Blockdammweg wird nicht wie geplant zum Schuljahr 2021/22 erfolgen. Ein konkreter Nutzungsbeginn des Schulgebäudes kann zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden, ist jedoch zum Schuljahr 2023/24 avisiert.

Aus diesem Grund werden die Schüler*innen der neu gegründeten Grundschule bis zur Übergabe des Schulgebäudes an einem anderen Ort beschult. Geplant hierfür ist aufgrund nicht vorhandener frei verfügbarer Flächen in Karlshorst die Errichtung von Unterrichtsräumen in Schnellbauweise in der Sewanstraße gegenüber der 11G35.

Die Einrichtung eines Shuttle-Busses ist geplant.

 

 

b)     Paul-Junius-Str. 69 (11G38)

 

Zur Abminderung des bereits jetzt schon bestehenden Defizits an Grundschulplätzen sowie zur Gewährleistung einer wohnortnahen Beschulung gemäß Schulgesetz, ist die Neugründung der Grundschule 11G38 am o.g. Standort unbedingt erforderlich.

Es handelt sich um die Reaktivierung eines 2,5-zügigen Schulgebäudes nach umfangreicher Sanierung.

Ein Einzugsbereich wurde für diese Schule bereits zum Schuljahr 2021/22 gebildet.

Die Fertigstellung des Schulgebäudes ist zum September 2021 geplant.

Da die Fertigstellung des Schulgebäudes nicht zum Schuljahresbeginn 2021/22 erfolgt, werden die Schüler*innen der neu gegründeten Grundschule vorübergehend bis zur Übergabe des Schulgebäudes an einem anderen Ort beschult.

Hierzu werden derzeitig durch den Schulträger alternative Standorte im Einzugsgebiet geprüft.

 

5. Verfahren

Die Anhörung des Bezirksschulbeirates (BSB) zur Neugründung von Grundschulen an den Standorten Blockdammweg 60 und Paul-Junius-Str. 69 fand gemäß § 111 Abs. 3 Ziffern 2 und 6 SchulG statt. Das Ergebnis der Anhörung wurde uns am 16.11.2020 bekanntgegeben.

Der BSB stimmt der Schulneugründung einstimmig zu.

Die Schulneugründung wird bei der SenBJF förmlich beantragt.

Die Schulneugründungen erfolgen zum Schuljahr 2021/22.

 

6. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist geboten, um ohne Schaden für die ab dem Schuljahr 2021/22 in die neu gegründete Grundschule am Blockdammweg 60 aufzunehmenden Schüler/innen das Schuljahr schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können. Dazu gehört auch, dass zeitgerecht der Bedarf an erforderlichem Schulleitungs- und Lehrpersonal bei der SenBJF geltend gemacht werden kann.

Auch für die Neugründung der Grundschule in der Paul-Junius-Str. 69 ist die sofortige Vollziehung geboten, um auch hier das Schuljahr 2021/22 schulorganisatorisch vertretbar vorbereiten und eröffnen zu können.

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das mögliche private Interesse an einem Aufschub der Vollziehbarkeit nach Erhebung eines Widerspruchs.

Der sofortige Vollzug gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung wird deshalb angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Maßnahme hat keine aufschiebende Wirkung.

 

 

 

 
 

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