Drucksache - DS/1947/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-144 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung; Arbeitstitel: KGA "Seddiner Straße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a) das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-144.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b) entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-144 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c) mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 


 

 Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-144

für das Grundstück Marzahner Chaussee 45

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung der Kleingartenanlage „Seddiner Straße“ als Grünfläche

mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“


 Anlage 2

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 10. August 2020 bis einschließlich 11. September 2020 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Zudem konnten die Bebauungsplanunterlagen auch im Internet auf der Webseite des Bezirksamtes sowie unter https://www.mein.berlin.de eingesehen werden. Die Öffentlichkeit ist am 07. August 2020 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf mit Stand Juli 2020,

-        Kurzbegründung.

 

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Stadtplanung und zur Abgabe einer Stellungnahme wurde von zwei Bürger*innen genutzt. Die beiden abgegebenen Stellungnahmen zum Planverfahren sind zustimmend. Konkrete Anregungen wurde nicht gegeben.

 

 

 

Ergebnis: Beibehaltung des B-Planvorentwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.

 

 

 
 

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