Drucksache - DS/1915/VIII  

 
 
Betreff: Radwege und Fahrbahn der Sewanstraße sanieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
13.01.2021 
50. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.02.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
10.03.2021 
52. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
14.04.2021 
53. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mitberatend
26.01.2021 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.10.2021 
57. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme ÖOVBd PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung V hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Radverkehrsanlage auf der Swanstraße zwischen der Straße Am Tierpark und der Volkradstraße zu sanieren. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, die Fahrbahn im Kreuzungsbereich Sewanstraße/Volkradstraße instand zu setzen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der sanierungsbedürftige Zustand des Radweges entlang der Sewanstraße von Am Tierpark bis Volkradstraße ist dem Straßen- und Grünflächenamt bekannt. Aufgrund des aktuellen Zustands besteht für den Radweg auch keine Benutzungspflicht. Die Radfahrenden können ebenso die Fahrbahn nutzen.

 

Für eine Sanierung des Radwegs müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden: Bei vorhandenen Gehwegbreiten von 4,75 - 5,00 m ist die Herstellung eines Radwegs und Gehwegs gemäß den Anforderungen des MobG BE nicht möglich. Somit müsste die Radverkehrsanlage auf die Fahrbahn verlegt werden, was wiederum bedeuten würde, dass sämtliche Stellplätze am Fahrbahnrand entfallen müssten.

 

Im Kontext der zurzeit vorgesehenen Nachverdichtung mit Wohnbauvorhaben im Ortsteil Friedrichsfelde muss dies allerdings sehr kritisch betrachtet werden, da diese Wohnbauvorhaben meist keine oder nur in geringer Anzahl Stellplätze nachweisen müssen. Die Stellplatzbilanzen verweisen meist auch eher auf die Stellplätze an der Sewanstraße, welche aber schon in der Regel voll belegt sind.

 

Neben den Rad- und Gehwegen ist auch die Fahrbahn der Sewanstraße stark sanierungsbedürftig. Diesbezüglich wäre eine Komplettsanierung der Straße, ggf. einhergehend mit einer Neuaufteilung des Straßenquerschnitts erforderlich. Zu betrachten wäre dann die gesamte Sewanstraße (bis Anschluss an die Lückstraße). Möglich wäre dies nur über eine angemeldete Investitionsmaßnahme.

 

Außerhalb von Sonderprogrammen können nur akute Gefahrenstellen und kleinflächige Schäden beseitigt werden, wenn nicht das aktuelle Mittelvolumen für die Straßenunterhaltung und für Investitionsmaßnahmen spürbar erhöht wird. Eine Kostenschätzung der erforderlichen Maßnahmen kann jedoch erst nach einer vertieften Prüfung erfolgen.

 

Der angegebene Sachverhalt zum Fahrbahnzustand und der einhergehenden Pfützenbildung an der Kreuzung Sewanstraße/Volkradstraße wird zurzeit durch den für die Straßenunterhaltung zuständigen Fachbereich geprüft. Sofern im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Straßenunterhaltung eine Instandsetzungsmaßnahme erforderlich und möglich ist, wird dieses unter der Voraussetzung der Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen eines Sonderprogramms in die Vorschlagliste für Straßeninstandsetzungen aufgenommen.

 

 

 
 

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