Drucksache - DS/1884/VIII  

 
 
Betreff: Bustransfer der Kinder aus dem Prinzenviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
08.10.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und innerhalb von 2 Wochen darzulegen, unter welchen Umständen und mit welchem Kostenaufwand für den Bustransfer der Kinder aus dem Prinzenviertel zur Grundschule an der Sewanstraße der Einsatz von mehreren kleinen Bussen mit wohnortnahen Haltepunkten möglich ist und ob es dafür tatsächlich einer europaweiten Ausschreibung bedarf. Wenn diese auch von betroffenen Eltern bevorzugte Lösung realisierbar ist, wird das Bezirksamt ersucht, diese so zeitnah wie möglich umzusetzen.

 

Gerade mit Blick auf die dunkle Jahreszeit wird das Bezirksamt ersucht, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Schulwegsicherheit für die betroffenen Kinder aus dem Prinzenviertel erhöht und der Unfallgefahr beim Rangieren des Busses an der Karlshorster Grundschule entgegengewirkt wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Ein Einsatz von kleineren Bussen wurde geprüft und ist derzeit nicht möglich. Alle Kleinbusse von BerlinMobil sind in der Schülerbeförderung gem. § 36 SopädVo Berlinweit im Einsatz. Schon jetzt ist es nicht möglich, alle benötigten Einzelbeförderungen aus medizinischer Sicht abzudecken (Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung).

BerlinMobil ist unser langjähriger Vertragspartner, zwei weitere Vertragspartner können das Volumen nicht abdecken. Bei dem Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet müssten wir eine europaweite Ausschreibung (Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten) durchführen. Der EU Schwellenwert liegt derzeit bei 214.000,00 € netto. Mit den geschätzten Kosten von rund 260.000,00 Euro (unverbindliches Preisangebot mit dem Hinweis, diesen Auftrag nicht leisten könnten) für ein Schuljahr liegen wir über dem Schwellenwert.

 

Es wird geprüft, ob direkt an der Bushaltestelle der BVG in der Ehrlichstraße oder an einer anderen Stelle im Prinzenviertel ein 2. Haltestellenbereich für einen großen Bus eingerichtet werden kann, der dann über die Lisztstraße 6 die Filialschule anfährt. Wir beziehen in unsere Prüfungen neben den nötigen Behörden auch die Öffnung der Wallensteinstraße (Brücke Richtung Dolgenseestr.) sowie die pädagogische Begleitung an den Bussen bei weiteren Abhol- und Bringesituationen in Karlshorst und an der Sewanstraße mit ein.

 

Zum Thema Beförderung von Schulkindern an einen anderen Schulstandort während der Dauer einer Sanierung oder wie im vorliegendem Fall auf Grund der noch fehlenden Schule, gibt es bereits einschlägige Rechtsprechungen vom VG aus Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und OVG Rheinland-Pfalz.

 

Dem Schul- und Sportamt ist bewusst, dass die Beförderung von der Einzugsschule (11G13) zur Ausweichschule (11G35) eine Herausforderung und zusätzliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern darstellt.

Die Entfernung zwischen der 11G13 (Lisztstr. 6) zur 11G35 (Sewanstr. 41) beträgt über die Sewanstraße 2,3 km zu Fuß und über die Dolgenseestr. 2,2 km zu Fuß.

 

Unstreitig und unzweifelhaft liegt die Organisation des Schulweges in der Verantwortung der Eltern. Dies folgt aus § 44 Absatz 1 Satz 1 SchulG für das Land Berlin, wonach die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich sind, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Diese Verantwortung umfasst die Sorge, dass die schulpflichtigen Kinder tatsächlich auch zur Schulstätte gelangen.

 

Dennoch sieht das Bezirksamt sich hier in der Pflicht, Unterstützungen anzubieten und Alternativen zu prüfen. Das Schul- und Sportamt hat sich entschlossen, die Beförderung zu organisieren und zu finanzieren. Hierbei wurden amtsübergreifend alle Möglichkeiten geprüft.

 

In der Anlage befindet sich eine Kostenaufstellung für den Einsatz von Fahrzeugen pro Fahrt. Die angegebenen Preise beruhen auf einem unverbindlichen Preisangebot der Firma BerlinMobil.

 

 

 
 

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