Drucksache - DS/1871/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
in zukünftigen Bezirkshaushaltsplänen den bisherigen Titel: Kapitel 4200/Titel 52610 für Gutachten so auszugestalten, dass die Bearbeitung von Bebauungsplänen zur Sicherung von Kleingartenanlagen beschleunigt wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Ansätze in den Gutachtmitteln der Stadtplanung (Kapitel 4200/ Titel 52610) sind auch nach der Kürzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 (von 400 T€ auf 268 T€ bzw. 292 T€) für die Betreuung durch das bestehende Personal ausreichend. Allein die Erhöhung der Gutachtermittel wären aktuell nicht hilfreich, da der Mittelabfluss nicht gewährleistet werden kann. Die Bearbeitung weiterer Mittel erfordert einen höheren Personaleinsatz, sodass zunächst weitere Stellen und Räumlichkeiten/Infrastruktur einzurichten wären.
Die Prioritätensetzung im Bereich der Bauleitplanung konzentriert sich stark auf die Entwicklung von Wohnungsbaupotentialen sowie den damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kita, Grün- und Verkehrsflächen), auf die Sicherung der gewerblichen Bauflächen und gegenwärtig auf das Quartier „Ilsekiez“/Ilsestr. Ergänzend sind die vorhabenbezogen B-Planverfahren im Bürodienstleistungsbereich zu bearbeiten.
Zur Sicherung der Kleingartenanlagen hat das Bezirksamt entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst, die den Einsatz der Planungssicherungsinstrumente ermöglichen. Anlassbezogen können die jeweils von Veränderungen betroffenen Verfahren zügig weiterbearbeitet werden. Die dann erforderlichen Planungs- und Gutachtenmittel (z.B. Altlasten, Artenschutz, Verkehr) sind bei einem konkreten Veränderungsdruck im erforderlichen Umfang einzustellen.
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