Drucksache - DS/1855/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-5a-1 - Änderung Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Hauptstraße 3A
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
08.10.2020 
45. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

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Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Hauptstraße 3A sowie die angrenzende Grünfläche zwischen der Hauptstraße 3 und Hauptstraße 3A im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XVII-5a-1 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-           die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

-           die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ sowie

-           die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-5a-1

 

b)      Zur Beschleunigung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB findet nunmehr eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung der Planung im Sinne des § 3 Absatz 1 Bau GB nicht statt. Es wird ortsüblich bekannt gegeben, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und für die Dauer von 2 Wochen zur Planung äußern kann.

 

c)   für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-5a-1 die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbarbezirke gemäß § 4 Absatz 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

d)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

Anlage 2: Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 

 

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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales,

Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

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Bebauungsplan XVII-5a-1

 

für das Grundstück Hauptstraße 3A sowie die angrenzende Grünfläche

zwischen der Hauptstraße 3 und Hauptstraße 3A

 

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 unmaßstäblich

 

Bebauungsplan XVII-5a-1

 

Planungsziele des Bebauungsplanes:

-           Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

-           öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ sowie

-           öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“.

 

Stand: 18. August 2020 Aufstellung des Bebauungsplanes


 

 

Anlage 2

 

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg beabsichtigt für die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Hauptstraße 3A in Rummelsburg die teilweise Änderung des Bebauungsplanes XVII-5a.

 

Die generellen Planungsziele sind:

- die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

- die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ und

- die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans XVII-5a-1 ist die beabsichtigte Erweiterung der Kindertagesstätte in der Hauptstraße 3A. Das bezirkliche Jugendamt hat den Fachbereich Stadtplanung mit Schreiben vom 25. Mai 2018 um die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Nutzungserweiterung gebeten.

 

Ziel ist somit die Vergrößerung der bereits im Bebauungsplan XVII-5a ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“. Der Baukörper für die geplante Nutzung soll mit maximal 4 Geschossen ermöglicht werden. Die aktuell vorhandene Basketballfläche soll im Rahmen des Verfahrens möglichst an Ort und Stelle erhalten blieben oder in die vorgesehene öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ direkt an die Hauptstraße verlagert werden. Alternativ ist eine Verlagerung des Jugendspiels auf eine Fläche an der Hauptstraße 8 im Laufe des Verfahrens zu prüfen. Darüber hinaus soll die bisherige südwestlich anschließende öffentliche Grünfläche teilweise die geänderte Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ erhalten.

 

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteils Rummelsburg zwischen der Hauptstraße im Nordosten und der Rummelsburger Bucht im Südwesten. Im Nordwesten grenzt der rechtskräftige Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ (GVBl. Nr. 15 vom 18. Juni 2019, S. 286) an das Plangebiet und im Südosten der rechtsgültige Bebauungsplan XVII-5b (GVBl. Nr. 44 vom 23. Dezember 2000, S. 545).

 

 

Planerische Ausgangssituation

Der aktuell rechtsgültige Bebauungsplan XVII-5a setzt für das Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“, ein allgemeines Wohngebiet sowie eine öffentliche Straßenverkehrsfläche fest. Das allgemeine Wohngebiet wird nach Südosten im Bebauungsplan XVII-5b fortgeführt. Der direkt an die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ im Nordwesten angrenzende Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche ist teilweise nie als solche entwickelt worden.

 

Der Bebauungsplan war Teil des städtebaulichen Entwicklungsbereiches „Berlin-Rummelsburger Bucht“ und ist baulich komplett umgesetzt. Aktuell werden große Teile der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ als Stellplatzanlage für einen Supermarkt im „Stadtpalais“ (WA) genutzt. Die Fläche wurde vom Bezirk temporär vermietet, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs gewährleistet werden kann. In der Zwischenzeit ist der Nahversorgungsmarkt ausgezogen, so dass die Stellplatzanlage in eine Grünfläche zurückgeführt werden kann.

 

Der Flächennutzungsplan stellte die Fläche als Wohnbaufläche W 1 (GFZ über 1,5) direkt angrenzend an eine gemischte Baufläche M 1 dar.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung Alt-Lichtenberg stellt hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ dar. Im Nordwesten schließt ein Kerngebiet an die Grünfläche an und im Südosten eine Wohnbaufläche W 1 (GFZ über 1,5).

 

 

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der Mittelbereich Lichtenberg/Süd ist mit Kindertagesstätten unterversorgt. Eine Erweiterung der Kindertagesstätte im Bereich des Bebauungsplans XVII-5a stellt eine Möglichkeit dar, den Bezirk Lichtenberg mit dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu versorgen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan XVII-5a-1 wird im Norden durch die Hauptstraße, im Süden durch das Paul- und Paula-Ufer/Zillepromenade begrenzt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Fläche der zukünftigen Planstraße 3 des Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ sowie im Osten an die Wohnbebauung des Bebauungsplan XVII-5a an. Die Gemeinbedarfsfläche wird im Südosten und Nordwesten um die bestehende Kindertagesstätte erweitert, sodass durch ein größeres Baufeld eine größere Kindertagesstätte ermöglicht wird. Für dieses Baufeld ist eine Viergeschossigkeit vorgesehen. Die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche ist auch notwendig um den Bedarf an Kita-Freifläche zu decken.

 

Östlich der Gemeinbedarfsfläche schließt sich eine öffentliche Grünfläche an, die von der Hauptstraße eine Durchwegung zur Uferpromenade ermöglicht. Diese Grünfläche soll im mittleren Bereich die Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ erhalten. Eine weitere öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ ist im Nordosten der Gemeinbedarfsfläche vorgesehen, um den vorhandenen Basketballplatz langfristig an der Rummelsburger Bucht zu sichern.

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht oder nur im geringen Maße zu erwarten, da die zu bebauenden Flächen aktuell bereits als Kita-Freiflächen genutzt werden und die übrigen Flächen auch als Freiflächen festgesetzt sind.

 

 

Durchführung des beschleunigten Bebauungsplan-Verfahrens nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplan XVII-5a-1„Hauptstraße 3a“ soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Der Grund für diese Änderung ist die Beschleunigung des gesamten Verfahrens. Der Druck auf Kitas, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen um dem gesetzlichen Anspruch gerecht zu werden, steigt immer weiter. Durch eine Durchführung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist eine Zeitersparnis von ca. sechs Monaten möglich.

 

Der Geltungsbereich liegt in einem zusammenhängenden Siedlungsbereich. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die Erweiterung der bestehenden Kita stellt Nachverdichtung dar.

 

Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.500 m². Die bestehende Grundfläche der Kita beträgt ca. 600 m². Zusammen mit der zu ermöglichenden ergänzenden Bebauung wird die insgesamt zulässige Grundfläche i.S.v. § 19 Absatz 2 BauNVO deutlich weniger als 20.000 m² betragen. Es gibt darüber hinaus keine Bebauungspläne, die im sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden und deren Grundflächen zu berücksichtigen wären.

 

Durch den Bebauungsplan wird die Zulässigkeit eines Vorhabens, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nicht begründet. Auch die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht betroffen und werden somit nicht beeinträchtigt.

 

 

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