Drucksache - DS/1846/VIII  

 
 
Betreff: Hans-Zoschke-Stadion sanieren - Bundesmittel nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, fristgerecht (bis zum 30.10.2020) einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) für die weitere Sanierung des Hans-Zoscke-Stadions zu stellen.

 

Mit den Mitteln sollen weiterhin Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt werden (Strom, Verbesserung der Kabinensituation, Toiletten, Überdachung der Sitzplätze usw. usf.)

 

https://www.bmi.bund.de/sharedDocs/kurzmeldungen/DE/2020/08/sanierung-kommunaler-infrastruktur.html

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“ wurden zwei Anträge bereits vorbereitet und sollen zum Zuge kommen. Die Beantragung erfolgt aufgrund der Zuordnung in eine Kulisse des Förderprogramms Stadtumbau Ost. Daher wurden keine Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) beantragt.

 

Der Antrag 1 umfasst das zukünftige Sportband und das Flutlicht (inkl. erweiterte Stromanschlüsse). Der Antrag 2 beinhaltet das Kassenhäuschen, die Toiletten, die Tribünenüberdachung und die Sanierung der Natursteinmauer.

 

Der Antrag 1 wird auf Basis eines Antrages aus dem Jahr 2019 aktualisiert und für das Programmjahr 2021 wirksam. Der Antrag 2 wird für das Programmjahr 2022 beantragt.

 

 
 

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