Drucksache - DS/1833/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht:
Das Bezirksamt wird ersucht, anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Lichtenberg den Rücken zu stärken und sich gegenüber der Berliner Landesregierung dafür einsetzen, beabsichtigte nachträgliche Rückzahlungen seitens der Senatsverwaltung zu verhindern.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit einem Schreiben im Sinne der Drucksache an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt. Mit dem Zwischenbericht vom 12.11.2020 hatte das Bezirksamt dies der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
Eine Beantwortung der Senatsverwaltung liegt nicht vor. Allerdings hatte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in verschiedenen Trägerschreiben jeweils spezifische Regelungen zur Finanzierung für Kitas, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Jugendfreizeiteinrichtungen unter den Bedingungen der Pandemie getroffen.
Weitere Erkenntnisse zu dieser Frage haben sich zwischenzeitlich nicht ergeben.
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