Drucksache - DS/1822/VIII  

 
 
Betreff: Lichtenberg wird fahrradfreundlicher Arbeitgeber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
14.10.2020 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, sich als fahrradfreundlicher Arbeitgeber zertifizieren zu lassen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das EU-weite Siegel „Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ wird in Deutschland exklusiv vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) vergeben. Die Kosten belaufen sich mindestens auf 2.000 Euro (netto). In den Kosten enthalten ist ein Audit durch einen ADFC-zertifizierten Auditor sowie ein Bericht mit Empfehlungen und gegebenenfalls Nachbesserungsvorschlägen. Bei positivem Audit wird das EU-weite Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Bronze, Silber oder Gold, für 3 Jahre, vergeben und in einer Online-Datenbank veröffentlicht.

 

Auf der entsprechenden Internetseite ist es nach Registrierung möglich, eine Selbstevaluierung kostenlos zu durchlaufen. Über die Einrichtung von nextbike-Verleihstationen an allen Verwaltungsstandorten, die Testphase zur Einführung eines Dienst-ABO für die Nutzung von nextbike sowie die vorhandenen Diensträder und Radabstellanlagen, sind darüber hinaus weitere Kriterien entscheidend. Ein Muss-Kriterium ist beispielsweise das Vorhandensein eines betrieblichen Mobilitäts- und Radverkehrskoordinator. Auch müssen die vorhandenen Radabstellanlagen bestimmte Qualitäten erfüllen, Fahrradreparaturstationen mit Pumpmöglichkeiten und Werkzeugbereitstellung sind an den größeren Verwaltungsstandorten anzubieten, Angebote für E-Räder sowie Hygienemaßnahmen für die Radnutzenden werden aufgeführt.

 

Das Bezirksamt hat sich bereits konsequent mit Maßnahmen auseinandergesetzt, die zu einer Verringerung von verkehrsbedingten Emissionen führen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßnahmenkatalog für eine CO2-freie Verwaltung bis 2030 und der aktuellen Novelle des Berliner Energiewendegesetz (EWG) ergibt sich für die Verwaltung eine Pflichtaufgabe für die Schaffung eines CO2-freien Fuhrparks. Maßnahmen zu Förderung des Radverkehrs gehören dazu, doch darüber hinaus sind weitere Mobilitätsthemen (z.B. Elektromobilität) zu lösen. Für die Erstellung der im EWG vorgesehenen bezirklichen Umstellpläne besteht für die Bezirksverwaltung aktuell Handlungsbedarf.

 

Das Bezirksamt hat sich entschieden, auf der Basis der Planungen und Bedarfe der Fachämter eine mittelfristige Umsetzungsstrategie interdisziplinär abzustimmen. Auf dieser Grundlage sind dann auch die gesetzlich geforderten Umstellpläne erstellbar und konkrete Bedarfsformulierungen gegenüber der Senatsverwaltung ableitbar sein.

 

Derzeit nimmt das Bezirksamt am standardisierten europäischen Programm zur Einführung des Zertifizierungs- und Qualitätsmanagements, dem European Energy Award (eea) teil. Dieser Award ist ein europäisches Klimaschutzlabel für klima- und energiebewusste Verwaltungen. Mit dem eea wird in der Lichtenberger Verwaltung ein Prozess eingeführt, der dafür sorgt, Klima- und Energiemaßnahmen strukturiert, effizient und transparent zu realisieren. Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsemissionen sind bereits in den Maßnahmenkatalog des eea aufgenommen.

 

Das Zertifizierungsverfahren zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber wird ebenfalls in den Maßnahmenkatalog des eea aufgenommen.

 

 
 

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