Drucksache - DS/1816/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat einen neuen Frauenförderplan für die Jahre 2020 – 2026 beschlossen.
Begründung: Der aktuelle Frauenförderplan endet mit Ablauf des 31. Juli 2020. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) legt gem. § 4 fest, dass jede Einrichtung auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuationsprognose oder Einsparmaßnahmen einen Frauenförderplan zu erstellen hat.
Der Frauenförderplan hat zum Ziel, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Bezirksverwaltung zu verwirklichen. Personalplanung, Personalkonzept und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden konzeptionell mit der Frauenförderung zu verzahnt. Unter den Bedingungen des demografischen Wandels, dem Zuwachs an sehr jungem Personal sowie an Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern wird insbesondere die Förderung, gerade von Frauen immer wichtiger. Dem trägt der neue Frauenförderplan in Abstimmung mit den Maßnahmen im Personalmanagementkonzept für die Lichtenberger Bezirksverwaltung Rechnung.
1 Anlage
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