Drucksache - DS/1813/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
eine nachhaltige kleingärtnerische Nutzung der Grundstücke der ehemaligen Eisenbahnlandwirtschaft in der Wallensteinstraße in Berlin-Karlshorst zu sichern. Dafür sind bis zum Ende des Jahres 2020 die nächsten Verfahrensschritte der Bebauungspläne zur Sicherung der Kleingartenanlagen entlang der Wallensteinstraße einzuleiten und die Auswertung dieser BVV vorzulegen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat die Aufstellungsbeschlüsse 11-155 (Juli 2018), 11-106 (2015) und 11-119 (Juli 2018) mit den Zielsetzungen u.a. zur Sicherung von Dauerkleingärten gefasst. Die Bebauungspläne befinden sich im Verfahren.
Für den Bebauungsplan 11-155 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB vom 25. Februar bis 27. März 2019 statt, die frühzeitige Behördenbeteiligung erfolgte ab dem 12. Dezember 2018 bis zum 30. Januar 2019. Für die Bebauungspläne 11-106 und 11-119 erfolgte bisher nur der Aufstellungsbeschluss.
Die Priorität im Fachbereich Stadtplanung liegt in der Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur. Dazu kommen Prioritäten der BVV, welche ebenso abgearbeitet werden. Es gibt im Bezirk eine Vielzahl an B-Plänen, welche abgearbeitet und je nach Möglichkeiten bearbeitet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Herausforderungen, konnten noch keine weiteren Schritte in der Bearbeitung gegangen werden.
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