Drucksache - DS/1780/VIII  

 
 
Betreff: Grundschulneubau am Blockdammweg sichern und umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2021 
48. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich insbesondere gegenüber der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe für die Sicherung und planmäßige Umsetzung des dringend erforderlichen Neubaus einer dreizügigen Grundschule am Blockdammweg einzusetzen, dessen Fertigstellung laut Schulentwicklungsplan für 2022 vorgesehen ist.

 

Im Falle auftretender Probleme bei der Realisierung dieses Bauvorhabens wird das Bezirksamt ersucht, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Stellen zu prüfen, wie Schwierigkeiten so schnell wie möglich überwunden werden können, um die dringliche Grundschulneugründung am vorgesehenen Standort zu ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der betreffende B-Plan 11-47ba befindet sich gegenwärtig in der Rechtsprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss wird der B-Plan dem Bezirksamt zum Beschluss über die Festsetzung vorgelegt und danach zur Beschlussfassung der BVV. Die Festsetzung wird benötigt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung herzustellen.

 

Gemäß § 7 Absatz 5 des städtebaulichen Vertrags vom 16. Juli 2018 hat „der Projektträger die Bodensanierungsmaßnahmen für das künftige Schulgrundstück in dem für die Schulnutzung erforderlichen Umfang, unter Berücksichtigung der künftigen Lage der Gebäude durchzuführen“. Seitens der Bonava wird darauf hingewiesen, dass es zur Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zur Bodensanierung zwingend einer Lagebestimmung der künftigen Gebäude bedarf.

 

Leider liegt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nach wie vor keine Objektplanung für die Grundschule vor. Auf Arbeits- und Bezirksamtsebene wird hier die Dringlichkeit übermittelt. Senat und Bezirksamt befinden sich zu einigen Fragestellungen noch im Erörterungsprozess, demnach ist ein Bauantrag noch ausstehend. Es bedarf dringend einer Objektplanung für das Grundstück am Blockdammweg, um die Bodensanierungsmaßnahem umsetzen zu können.

 

Mit der Beschlussfassung der Drucksache DS/1954/VIII wird die Schulneugründung der 11G37 am Blockdammweg bei der SenBJF förmlich beantragt. Die Schulneugründung erfolgt zum Schuljahr 2021/22. Der Einzugsbereich für diese Grundschule wurde bereits zum Schuljahr 2021/22 gebildet.

 

Die Fertigstellung des Schulgebäudes am Blockdammweg wird nicht zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen. Ein konkreter Nutzungsbeginn des Schulgebäudes kann zum heutigen Zeitpunkt nicht benannt werden, ist jedoch zum Schuljahr 2023/24 avisiert.

 

Aus diesem Grund werden die Schüler*innen der neu gegründeten Grundschule bis zur Übergabe des Schulgebäudes an einem anderen Ort beschult. Geplant hierfür ist aufgrund nicht vorhandener frei verfügbarer Flächen in Karlshorst die Errichtung von Unterrichtsräumen in Schnellbauweise in der Sewanstraße gegenüber der 11G35.

 

 

 

 
 

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