Drucksache - DS/1761/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-52 - Festsetzung; Arbeitstitel: JFE "Betonoase"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtSozWiArbBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
43. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)   die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-52 vom 21. August 2019 für das Grundstück Dolgenseestraße 60 A und die südöstlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 149 (südlich Dolgenseestraße 61 - 64) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde, als Rechtsverordnung.

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplans 11-52 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer 42. Sitzung am 18. Juni 2020 zur Drucksache – DS/1702/VIII den Bebauungsplan 11-52 vom 21. August 2019 für das Grundstück Dolgenseestraße 60 A und die südöstlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 149 (südlich Dolgenseestraße 61 - 64) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-52 entschieden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 


Anlage 1

 

 
Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-52

für das Grundstück Dolgenseestraße 60 A und die südöstlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 149 (südlich Dolgenseestraße 61 - 64) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 ohne Maßstab

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf
mit der Zweckbestimmung „Jugendfreizeitstätte und Anlagen für soziale Zwecke“

 

 
 

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