Drucksache - DS/1760/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 20.04.2020 – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht – stattzugeben und im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 11-115 VE ausschließlich Wohngebäude zu Gunsten von Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf für Senioren bzw. Studenten festzusetzen.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 2: Begründung zur Konkretisierung der Planungsziele
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