Drucksache - DS/1729/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe Gespräche über die Einrichtung eines Kinderbauernhofs in Lichtenberg weiterzuführen, die finanziellen Erfordernisse abzuklären und einen geeigneten Standort im Bezirk zu identifizieren. Die entsprechenden Mittel sollen spätestens im Doppelhaushalt 2024/2025 für den Betrieb eingestellt werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zunächst wird verwiesen auf den Zwischenbericht vom 17.06.2021. Dieser hat in seinen inhaltlichen Aussagen weiterhin Bestand. Die temporäre AG des JHA hat sich mit Ablauf der Legislatur aufgelöst. Die Ideen für die Flächen haben sich als nicht umsetzbar erwiesen.
Es gab auch für die Haushaltsplanung 2024/25 keine realistische Option, die notwendigen Mittel zu beantragen bzw. zu erhalten. Ein Kinderbauernhof im Sinne der geltenden Standards bindet so erhebliche Ressourcen, dass eine solche Priorisierung in Relation zu den anderen Bedarfen der Jugendförderung nicht vertretbar war. Dem Lichtenberger Jugendförderplan folgend lag die Priorität bei einer verbesserten Ausstattung für kleine Jugendfreizeiteinrichtungen. Dies konnte mit der Nachschiebeliste zum Bezirkshaushaltsplan 2024/2025 erreicht werden.
Somit ist ein Kinderbauernhof entsprechend den bestehenden Standards mittelfristig für Lichtenberg nicht umsetzbar. Es wurden zwei Leistungsverträge für die Jahre 2022/23 für tiergestützte Arbeit im Ortsteil Hohenschönhausen und im Ortsteil Lichtenberg abgeschlossen. Diese Übergangsvariante hat sich bewährt und wird fortgesetzt. Auch andere Jugendfreizeiteinrichtungen bieten outdoor-Aktivitäten und Bezug ihrer Angebote zur Natur.
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