Drucksache - DS/1713/VIII  

 
 
Betreff: Außengastronomie fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2021 
47. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, Außengastronomie im Bezirk dort großflächiger zu ermöglichen, wo es die äußeren Umstände zulassen und auf die Erhebung der Gebühren für die Sondernutzung des Straßenlandes zunächst bis Ende des Jahres 2021 zu verzichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt ist mit Schreiben vom 20. Mai 2020 „Außengastronomiefläche in Corona-Zeiten“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gebeten worden, „grundsätzlich ein öffentliches Interesse Berlins an der Ausweitung gastronomischer Außenflächen anzunehmen und nach Einzelfallprüfung mit Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit sowie Abwägung etwaiger entgegenstehender Interessen, die Flächenerweiterungen zu erlauben.“

 

Jedwede Prüfung erfolgt im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes unter den allseits bekannten Verkehrssicherheitsaspekten. Eine zusätzliche Vergrößerung der außengastronomischen Flächen ist daher bei manchen Antragstellern nicht möglich gewesen, da in der Regel in den Vorjahren schon die Maximalflächen beantragt wurden. Die Anträge werden generell wohlwollend geprüft und auch bewilligt, sofern eben keine Verkehrssicherungsaspekte dem entgegenstehen.

 

Der Aufwand für verkehrssichere Absicherungen inklusive barriefreie Ausstattung (Rampen, Aufbauten, Schrammborde, Bauzäune, Verkehrszeichen etc.) steht in keinem Verhältnis zum öffentlichen Interesse. Daher ist das Bezirksamt der weiteren Empfehlung der Senatsverwaltung nicht gefolgt, auch Gehwege, Parkstände und Flächen für den fließenden Fahrzeugverkehr zu nutzen.

 

Weiterhin wird in dem o.g. Schreiben darum gebeten, bei Anträgen über außengastronomische Flächen „etwaige Sondernutzungsgebühren zu ermäßigen oder zu erlassen.“ Der Senat hat hierbei jedoch nicht bedacht oder willentlich in Kauf genommen, dass bei der Einhaltung der Hinweise in dem Schreiben Gaststätten gegenüber anderen Gewerbetreibenden (Gemüse- und Obst-, Friseur-, Blumen- und Buchläden etc.) privilegiert werden. Nähere Ausführungen, wann eine Sondernutzungsgebühren zu ermäßigen oder zu erlassen ist, fehlen dem Schreiben und die Ausgestaltung der Empfehlungen bleibt den Bezirken selbst überlassen.

 

Für 2020 lässt sich zusammenfassen: Sofern im Einzelfall eine Flächenmaximierung möglich war, erfolgte diese zunächst zeitlich bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt und für die zusätzliche Fläche gebührenbefreit.

 

Etwaige Gebührenbefreiungstatbestände über den 31. Dezember 2020 hinaus sind aktuell nicht geplant. Das Bezirksamt wird allerdings auf das Pandemiegeschehen auch im neuen Jahr im Hinblick auf unsere Gastronominnen und Gastronomen angemessen reagieren.

 

 
 

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