Drucksache - DS/1660/VIII  

 
 
Betreff: Fachtag zum Projekt "PeerHelper"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
  BzStRin BauStadtFMJug,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
11.08.2020 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.11.2023 
8. Sitzung in der IX. Wahlperiode Sitzung der Vorlagen zur Kenntnisnahme      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE JHA PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

mit den freien und kommunalen Trägern der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in Lichtenberg in einen Austausch zum Projekt „PeerHelper“ zu gehen.

Ziel solle es sein, mit den Trägern zu erörtern, wie und ob ein solches Projekt in Lichtenberg realisierbar wäre.

Die Ergebnisse sollen dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Beirksverordentenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Es wird verwiesen auf den Zwischenbericht vom 12.11.2020. Laut diesem Zwischenbericht waren mehrere Schritte geplant:

 

  • In einem ersten Schritt startete die Verwaltung des Jugendamtes eine Abfrage an alle JFE, um zu erfahren, ob eine der beiden Kernaktivitäten in den Einrichtungen bereits umgesetzt wird. Im Handbuch der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen sind zwei Kernaktivitäten beschrieben, die in den Kontext der Drucksache passen. Es handelt sich um die Kernaktivitäten „Anleitung von PeerHelpern“ und „Unterstützung selbstorganisierter Gruppen“. Diese Kernaktivitäten sind erst seit der 4. Auflage (10/2019) Bestandteil des Handbuches und somit relativ neu.

 

Ergebnis dieser Abfrage, die im Jahr 2020 erfolgte war, dass die Mehrheit der Einrichtungen signalisierte, dass die Kernaktivitäten umgesetzt werden. Diese Umsetzung ist stark in das Alltagsgeschäft integriert und eher als grundsätzlicher Arbeitsansatz zu verstehen, als dass es ein so spezielles Programm Peerhelper gäbe. Die Kinder und Jugendlichen werden von den Mitarbeitenden an kleine Aufgaben, die durch sie erledigt werden, herangeführt.

 

  • In einem zweiten Schritt wurde in den regionalen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII erörtert, wie und ob ein PeerHelper-Projekt realisierbar wäre.

 

Im Jahr 2021 erfolgte über die Sprecher:innen der regionalen Arbeitsgemeinschaft ein Austausch zur Umsetzbarkeit der Idee. Das Ergebnis deckt sich mit dem der Abfrage in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Es wird betont, dass es dafür kontinuierliche Beziehungsarbeit braucht und solitäre Projekte wenig geeignet erscheinen.

 

  • In einem dritten Schritt war ein Fachgespräch mit Vertreter:innen des Neuköllner Projekts geplant. Coronabedingt erfolgte das telefonisch sowohl mit dem Projektleiter als auch mit der im Jugendamt Neukölln zuständigen Fachkraft.

 

Das Neuköllner Modell wurde besprochen. Es ist aufgrund seiner Dimension (Koordinationsaufwand, spezifische über das Jugendamt hinausgehende Netzwerkvielfalt, Finanzierungsvielfalt) auf Lichtenberg nicht übertragbar.

Im Ergebnis wird der PeerHelper-Ansatz in der alltäglichen Arbeit der Lichtenberger Jugendfreizeiteinrichtungen aufgegriffen, jedoch erscheint ein gesondertes Projekt analog des Neuköllner Projekts nicht geeignet.

 

 

 

a.)    Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:

Keine

b.)    Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

Keine

c.)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

Keine

d.)    Auswirkungen auf die KLR und das Budget:

keine

 

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