Drucksache - DS/1658/VIII  

 
 
Betreff: Lichtenberger Handlungsstrategie zur Umweltgerechtigkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.05.2020 
41. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt und Klimaschutz Entscheidung
05.08.2020 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
29.04.2021 
51. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Umwelt und Klimaschutz PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, auf der Grundlage des „Basisbericht Umweltgerechtigkeit“ und der Broschüre „Die umweltgerechte Stadt“ eine Handlungsstrategie für die Implementierung und Umsetzung der in diesen Texten genannten Aufgaben und Ziele für den Bezirk Lichtenberg zu erstellen.

 

Dabei ist ein erstes Angebot zur weiteren Diskussion in der Verwaltung, mit Trägern und Verbänden und natürlich mit Bürger*innen und der BVV mit einem aktuellen Analyseteil zur Ausgangslage und den möglichen Zielsetzungen bis zum 31.12.2020 zu erarbeiten. Um den öffentlichen Diskurs zu erleichtern, ist die Handlungsstrategie an die sozialräumliche Struktur des Bezirkes anzulehnen, da es in den unterschiedlichen Gebieten verschiedene Schwerpunkte und Aufgaben für die Umsetzung der Umweltgerechtigkeit gibt. Die Arbeiten an der Handlungsstrategie sind so zu planen und durchzuführen, dass ihre Fertigstellung bis zum 31.12.2020 erfolgen kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die oben aufgeführten Dokumente beschäftigen sich mit den Zusammenhängen von Umwelt, sozialer Lage und Gesundheit im Berliner Stadtgebiet. Unter dem Begriff Umweltgerechtigkeit werden soziale Unterschiede und Umweltbelastungen in Beziehung gesetzt. Die Aspekte Umwelt und Gesundheit werden auf einer Fachebene betrachtet und sollen mit der Stadtentwicklung verzahnt werden. Vor allem wohnortnahe Grünflächen steigern nachweislich die Lebensqualität und fördern die Gesundheit. Für das Monitoring wurden vier Umweltfaktoren als Kernindikatoren festgelegt: Luft-, Lärm- und thermische Belastung sowie die Grünflächenversorgung. Als fünfter Kernindikator wurde die soziale Problemdichte in den Quartieren betrachtet. Basierend auf den 447 Berliner Planungsräumen wurden Mehrfachbelastungskarten erarbeitet. Sie entstanden durch das Überlagern der fünf Indikatoren. Neun Ergänzungsindikatoren (z.B. Bebauungsstruktur, vorherrschende Wohnlage) erweitern die Analyse fachlich und inhaltlich. Im Ergebnis wird deutlich, dass mehrfach belastet vor allem das Gebiet innerhalb des S-Bahnrings sowie direkt anschließende Teilräume sind.

 

Dieses Umweltgerechtigkeitsmonitoring soll die Grundlage für eine Integrierte Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption (IBUk) bilden. Mit diesem Berliner Projekt soll den Entscheidungs- und Handlungstragenden ein Frühwarnsystem und Instrument zur Politikfolgenabschätzung in die Hand gegeben werden. Daraus sollen sich integrative Strategien und Maßnahmen ergeben.

 

Die Berliner Umweltgerechtigkeitskarte zeigt Gebiete in Berlin, die mehrfach umwelt- und sozial belastet sind. Nicht zuletzt sind die heute am stärksten betroffenen Gebiete zugleich die vulnerablen Quartiere mit Blick auf den Klimawandel. Der integrierte Ansatz Umweltgerechtigkeit verbindet insbesondere die Herausforderung aus der Stadtverdichtung mit einem sozial gerechten Zugang zu gesundheitsförderndem Grün. Dieser Herausforderung stehen die bezirklichen Fachabteilungen auf Grund von Flächenknappheit und unterschiedlichen Nutzungszielen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gemäß verschiedener Gesetzgebungen aktuell bereits im Arbeitsalltag gegenüber.

 

Für Berlin liegt mit dem Berliner Umweltgerechtigkeitsmonitoring und der dazugehörigen Umweltgerechtigkeitskarte eine gute und bundesweit erstmalige Grundlage für eine sozialräumlich ausgerichtete Umweltpolitik vor.

Der wesentliche Punkt ist jedoch, dass bislang die Berliner Umweltgerechtigkeitskonzeption völlig losgelöst von dem Berliner Planungssystem existiert. Es besteht keinerlei Rechtsverbindlichkeit.  Damit Stadtentwicklung auch Grünentwicklung ist, hat der Berliner Senat die Charta für das Berliner Stadtgrün im Frühjahr 2020 angenommen. Sie formuliert die Ziele, Aufgaben und Maßnahmen, die notwendig sind, um das Stadtgrün auch in einem wachsenden Berlin zu schützen, zu stärken und weiter zu entwickeln. Zusammen mit der Charta wurde ein Handlungsprogramm für das Berliner Stadtgrün 2030 verabschiedet.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes ist die Erstellung eines bezirklichen Umweltgerechtigkeitskonzeptes weder zielführend, noch ohne zusätzliche Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen leistbar. Eine Verzahnung und Priorisierung von unterschiedlichen Teilzielen in den vorhandenen formellen und informellen bereits vorhandenen Planungen: Stadtentwicklungskonzepte sowie –pläne, teilräumige Entwicklungspläne, Rahmenpläne, Mobilitätskonzepte, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm, Landschaftspläne etc. sowie die Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit erscheint sinnvoller.

 

In der SPK ist seit Anfang des Jahres 2021 der Bereich Datenkoordination und –management neu besetzt. Derzeit erfolgt die Erarbeitung digitaler Stadtteilprofile für die dreizehn Stadtteile auf Ebene der Bezirksregionen des Bezirks Lichtenberg. Mithilfe dieser Anwendung soll es möglich sein, sich interaktiv über aktuelle Entwicklungen in den Stadtteilen zu informieren. Einer der erfassten Indikatoren beinhaltet Aussagen zu den Umweltaspekten Lärm- und Luftbelastung sowie zum Bioklima. Darüber hinaus werden u.a. Sozialdaten oder die Bebauungsstruktur ausgewiesen. Dieses Instrument kann im Zusammenhang mit der Betrachtung der Umweltgerechtigkeit bei bezirklichen Vorhaben einen guten Beitrag leisten.

 

 
 

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