Drucksache - DS/1640/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Grundstück Köpenicker Allee 146-162 einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-173 aufzustellen.
Die wesentlichen Planungsziele sind: - die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets und - die Festsetzung einer Grünfläche.
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich
b) für den Bebauungsplan-Entwurf 11-73 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereichs Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen.
c) die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbarbezirke gemäß § 4 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
d) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |