Drucksache - DS/1565/VIII
Der Ausschuss Haushalt und Personal empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1565/VIII:
Das Bezirksamt wird ersucht das Wegerecht für Zu-Fuß-Gehende entlang der Grenze des Grundstücks Lückstraße 33/34 zu sichern oder eine gleichwertige, vom Kraftverkehr befreite Wegeverbindung für Zu-Fuß-Gehende und Radfahrende zwischen Lückstraße und Zobtener Straße zu realisieren.
Es wird darüber hinaus ersucht, den Weg in das öffentliche Fußgängernetz aufzunehmen.
Begründung: Der Ausschuss hat sich der fachlichen Stellungnahme des Ausschusses für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste angeschlossen. Dieser lehnt den Antrag mit großer Mehrheit ab: „Der Ausschuss konnte dem Antrag nicht folgen; in unmittelbarer Nähe befindet sich eine Möglichkeit zur Querung ohne Kfz-Verkehr, überdies führt die im Antrag angesprochene Wegverbindung durch schmale, teils verwinkelte Stellen, bei denen es fraglich ist, ob diese mit dem Fahrrad problemlos befahren werden können und somit das Anliegen des Antrags ad absurdum führen. Ferner führt diese Wegverbindung noch über private Grundstücke.“
Abstimmungsergebnis: 8 / 1 / 4 |
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