Drucksache - DS/1537/VIII  

 
 
Betreff: Regelung der Zuständigkeit bei der Erarbeitung städtebaulicher Verträge
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
06.02.2020 
50. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Umwelt und Klimaschutz mitberatend
29.01.2020 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt und Klimaschutz erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

den Fachbereich Stadtplanung mit der Erarbeitung städtebaulicher Verträge gemäß §§ 11 und 12 des Baugesetzbuchs sowie der Kontrolle der Umsetzung der vereinbarten Vertragsinhalte im Rahmen des Vertragsmanagements zu beauftragen.

 

Anlage: Begründung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage

 

Begründung

 

Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung städtebaulicher Verträge für die Umsetzung städtebaulicher Ziele und aufgrund der zu erwartenden steigenden Zahl bzw. Komplexität dieser Verträge beabsichtigt das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin künftig, eine mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmte, zentralisierte einheitliche und systematische Erfassung der wesentlichen Daten sämtlicher städtebaulicher Verträge mit IT-Unterstützung im Rahmen eines Vertragsmanagements vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen künftig effizient überwacht wird und Steuerungsmaßnahmen gezielt und kontinuierlich durchgeführt werden können.

 

Mit der BA-Vorlage erfolgt nunmehr eine Klarstellung der Zuordnung der Aufgaben und Zuständigkeiten beim Vertragsmanagement für bestehende und künftige städtebauliche Verträge auf der bezirklichen Ebene, die den Vertragsentwurf bis zur Vertragsabwicklung umfasst.

 

Federführend für die Erarbeitung, Kontrolle und langfristige Sicherung der Umsetzung der städtebaulichen Verträge im Sinne der §§ 11 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB) ist - unter enger Mitwirkung der durch die städtebaulichen Verträge betroffenen Fachämter - der Fachbereich Stadtplanung.

 

Der Fachbereich Stadtplanung ist während der Erstellung der städtebaulichen Verträge für die ämterübergreifende Koordinierung und Steuerung zuständig. Hierbei erfolgt im Rahmen des Planungsprozesses eine rechtzeitige Einbindung und ein enges Austauschverhältnis mit den jeweils zuständigen Fachämtern, die ihrerseits die von ihnen betroffenen Belange prüfen.

 

Grundlage für die Erarbeitung der städtebaulichen Verträge durch den Fachbereich Stadtplanung sind im Wesentlichen die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Referat II C und der Wohnungsbauleitstelle regelmäßig aktualisierten Vertragsmuster. In diesen sind u.a. standardmäßige Vereinbarungen von Sicherheiten für vertragswesentliche Pflichten von städtebaulichen Verträgen vorgesehen.

 

Weiterhin beteiligt sich der Fachbereich Stadtplanung aktiv an der Entwicklung eines landesweiten Controlling- und Reportingsystem für städtebauliche Verträge, das derzeit von der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet wird.

 

Bis zur Umsetzung des landesweit einheitlichen Controlling- und Reportingsystems der Senatsverwaltung erfolgt die Dokumentation der Vertragsinhalte und die Fälligkeitskontrolle der im abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag getroffenen Regelungen durch den Fachbereich Stadtplanung in Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Fachämtern.

 

 
 

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