Drucksache - DS/1510/VIII  

 
 
Betreff: Tarifbindung durch öffentliche Aufträge stärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.11.2019 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
12.12.2019 
38. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
08.01.2020 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
12.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
22.01.2020 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2020 
46. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag LINKE. PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Stellungnahme WiA  
Dringl. BE HAP PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

1. bei der Vergabe eigener öffentlicher Aufträge an Unternehmen in den Fällen, bei denen das Landesvergaberecht keine Anwendung findet, zukünftig nur Unternehmen zu berücksichtigen, die sich zur Tariftreue oder (in Fällen, in denen keine tarifvertragliche Regelung besteht oder ein Entgelt unter dem Vergabemindestlohn vorsieht) gemäß dem Günstigkeitsprinzip zur Zahlung des Vergabemindestlohns verpflichten;

2. sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass in diesem Rahmen, insbesondere bei dem aktuellen Ausschreibungsverfahren für die schulische Essensversorgung, die Anwendung des einschlägigen Tarifvertrages des Hotel- und Gaststättengewerbes bei den Erbringern von Cateringleistungen zur Voraussetzung zu machen und die Ausschreibung zwingend auf der Grundlage des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durchzuführen.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

    Zu 1. Sämtliche öffentliche Aufträge des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin, welche die ZVS initiiert, werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben über besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen veröffentlicht. Diese sind somit zwingende Vorgabe bei allen hieraus entstehenden Vertragsverhältnissen. Mit Veröffentlichung des Rundschreibens SenWiEnBe II D Nr. 02/2020 wurden im Vorgriff auf die Novelle des BerlAVG alle betreffenden Dienstleistungsvergaben unter Beachtung der überarbeiteten Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie unter Zusicherung einer Vergütungsanpassung durch Mindestentgeltänderung veröffentlicht. Dem Punkt 1 stimmt die ZVS daher vollumfänglich zu.

    Zu 2. Die Anwendung des Tarifvertrages des Hotel- und Gaststättengewerbes wurde in Vorbereitung der berlinweiten Ausschreibung zur Schulessenversorgung geprüft und diskutiert. Die Verpflichtung der Caterer zum Beitritt in die Tarifgemeinschaft wurde von diesen negiert. Der neu festgelegte Festpreis je Essenportion hat daher lediglich den angestrebten Vergabemindestlohn von 12,50 € berücksichtigt. Leider ist das Tarifregister Berlin nicht aktuell, sodass nicht abgeschätzt werden kann, welcher Tariflohn im genannten Tarifvertrag zu berücksichtigen wäre.

Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens zur Schulessenversorgung der Primarstufe im Bezirk Lichtenberg, kam es mit dem Ziel der Vereinbarung des neuen Vergabemindestentgelts zu einer Aufhebung des Verfahrens mit anschließender Neuveröffentlichung. Im Ergebnis verpflichten sich somit alle bietenden Unternehmen, dass mit Veröffentlichung am 30.04.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getretene Vergabemindestentgelt zur Grundlage ihrer Kalkulation zu machen. Dies gilt für die Lichtenberger Essenversorgung im Primar- sowie im Sekundarbereich. Im Wesentlichen basieren daher beide europaweiten Ausschreibungsverfahren zur Schulessenversorgung im Bezirk Lichtenberg bereits jetzt auf den Grundlagen des novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.

 

 

 

 

 
 

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