Drucksache - DS/1399/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung
den Doppelhaushaltsplan Lichtenberg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der Nachschiebeliste und der Änderungen zum Stellenplan zu beschließen.
Begründung: Nach Beschluss über den Haushaltsplanentwurf 2020/21 in der Bezirksamtssitzung am 26.07.2019 haben sich neue Sachverhalte ergeben, die im Haushaltsplan 2020/21 berücksichtigt werden sollten. Die Änderungsvorschläge inkl. Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen. Für die zusätzlichen Stellen werden keine zusätzlichen Personalmittel bereitgestellt. Diese Mehrausgaben sind in der Haushaltswirtschaft aus frei verfügbaren Personalmitteln über den Gesamthaushalt zu finanzieren.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem verbindlichen Zeitplan zur Aufstellung des Haushaltsplans.
2 Anlagen
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