Drucksache - DS/1349/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-38 - Einstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Weißenseer Weg 76
Bebauungsplan 11-168 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Hohenschönhauser Straße/Weißenseer Weg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
05.09.2019 
42. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anhang zu Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-38 für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (einschließlich der Flurstücke 4038 und 4039 der Flur 214) sowie die westlich angrenzende öffentliche Parkplatzfläche und den daran westlich angrenzenden Abschnitt der Hohenschönhauser Straße (Nebenfahrbahn, Flur 214, Flurstück 4026) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirks-amtsbeschluss vom 24.04.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich B-Plan 11-38

 

 

b)      für das Gelände zwischen südlicher Grenze der Kleingartenanlage „Langes Höhe“, Wei-ßenseer Weg, Hohenschönhauser Straße, westlicher Grenze des Flurstücks 4026, Flur 214 (Stichstraße Hohenschönhauser Straße), südlicher Grenze des Flurstücks 4025, Flur 214 (Verbindungsweg Hohenschönhauser Straße) und Bezirksgrenze im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-168 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-                           Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauNVO,

-                           Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“

-                           Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“

-                           Festsetzung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen

-                           Festsetzung einer Fläche für Stellplätze im WA

-                           Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im WA.

 

Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich B-Plan 11-168

 

 

c)      für den Bebauungsplanvorentwurf 11-168 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fach-verwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unter-richten und zur Äußerung aufzufordern.

 

 

d)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b) und c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

 

e)      die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 3: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


 Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 11-38
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für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (einschließlich der Flurstücke 4038 und 4039 der Flur 214) sowie die westlich angrenzende öffentliche Parkplatzfläche und den daran westlich angrenzenden Abschnitt der Hohenschönhauser Straße (Nebenfahrbahn, Flur 214, Flurstück 4026) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen

 (ohne Maßstab)

 

Ziele des Bebauungsplanes waren:

 

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO

-          geschlossene Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen

-          Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen

 

 


 

 Anlage 2

 

Räumlicher Geltungsbereich des
Bebauungsplanes 11-168
für das Gelände zwischen südlicher Grenze der Kleingartenanlage „Langes Höhe“, Weißenseer Weg, Hohenschönhauser Straße, westlicher Grenze des Flurstücks 4026, Flur 214 (Stichstraße Hohenschönhauser Straße), südlicher Grenze des Flurstücks 4025, Flur 214 (Verbindungsweg Hohenschönhauser Straße) und Bezirksgrenze im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen

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 (ohne Maßstab)

 

Ziele des Bebauungsplanes sind:

 

-          Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauNVO

-          Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“

-          Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“

-          Festsetzung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen

-          Festsetzung einer Fläche für Stellplätze im WA

-          Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im WA

 

 


 

 Anlage 3

 

 
Begründung zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-38 und
zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-168

 

 

Anlass und Erforderlichkeit

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin – bekannt zu geben.

 

 

In seiner Sitzung am 24.04.2007 hat das Bezirksamt Lichtenberg beschlossen, für das Grundstück Weißenseer Weg 76 (ehem. BVG-Parkplatz) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Fennpfuhl einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-38 aufzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11-38 wurde im Amtsblatt für Berlin am 11.05.2007 (ABl. Nr. 20, S. 1248, Bekanntmachung vom 26.04.2017) bekannt gegeben.

In seiner Sitzung am 24.03.2015 hat das Bezirksamt Lichtenberg beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-38 zu erweitern. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt für Berlin am 10.04.2015 (ABl. Nr. 14, S. 557, Bekanntmachung vom 25.03.2015) bekannt gegeben. Demnach umfasste der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-38 das Grundstück Weißenseer Weg 76, die nördlich angrenzenden Flurstücke 4038 und 4039 der Flur 214 sowie die westlich gelegene öffentliche Parkplatzanlage und den daran westlich angrenzenden Abschnitt der Hohenschönhauser Straße (Nebenfahrbahn, Flur 214, Flurstück 4026), im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen. Die Fläche des Plangebiets betrug rd. 4,1 ha. Die wesentlichen Planungsziele des Bebauungsplans 11-38 waren:

- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO

- geschlossene Blockrandbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen

- Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen

 

Seit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2007 haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen verändert.

Der Entwurf des Bebauungsplans 11-38, der Grundlage der frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB im Jahr 2007 war, sah die Bebauung der ehem. Busabstellfläche der BVG durch Bildung eines geschlossenen Blockrandes im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 mit höchstens fünf Vollgeschossen am Weißenseer Weg und der Hohenschönhauser Straße vor. Hierzu erfolgte eine Baukörperfestsetzung. Im rückwärtigen Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sollten höchstens vier Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl (GRZ) von höchstens 0,4 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von höchstens 1,2 zulässig sein, hier mit dem Ziel der Entwicklung einer kleinteiligen Wohnbebauung (Reihenhäuser, Doppelhäuser). Damit zielte der Entwurf des Bebauungsplans 11-38 aus dem Jahr 2007 auf eine städtebauliche Struktur mit geringer Dichte ab, die im Blockrand den Abschluss der Großsiedlung Fennpfuhl bildet und gleichzeitig den Übergangsbereich zur Kleingartenanlage „Langes Höhe“ ausbildet.

Aufgrund der durch die wachsende Stadt ausgelösten erhöhten Nachfrage nach innerstädtischen, gut erschlossenen Wohnungsbaustandorten bestand im Jahr 2015, abweichend von der Beschlusslage des Bezirksamtes vom 24.04.2007, bei den am Standort interessierten, potenziellen Vorhabenträgern der Wunsch nach einer umfangreicheren, höher verdichteten Bebauung des Areals mit bis zu 1.000 Wohnungen und einer GFZ > 1,5. Auf Grundlage des Bezirksamtsbeschlusses vom 24.03.2015 war beabsichtigt, das Bebauungsplanverfahren 11-38 mit vergrößertem Geltungsbereich und erweiterten Planungszielen fortzusetzen. Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans 11-38, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO, blieb bestehen. Es erfolgte eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3. Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

Das Ergebnis des im Jahr 2015 von den potenziellen Vorhabenträgern ausgelobten städtebaulichen Wettbewerbs „Am Volkspark“ konnte von diesen jedoch nicht in einen städtebaulichen Rahmenplan überführt werden, der mit den Planungszielen des Bebauungsplans 11-38 und hier insbesondere mit dem Ergebnis der erneuten frühzeitigen Beteiligungen gem. §§ 3. Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vereinbar war. Es wurde auch kein städtebaulicher Rahmenplan vorgelegt, der die Änderung der Planungsziele des Bebauungsplans 11-38 begründen konnte.

Aufgrund des erkennbaren künftigen Bedarfs an Grundschulplätzen wegen steigender Schülerzahlen im Zusammenhang mit geplanten Wohnungsbauvorhaben im Umfeld des Bebauungsplans 11-38 und der gegenwärtigen Versorgungsdefizite auch hinsichtlich vorhandener Sportanlagen, ausgelöst durch Zuzüge, insbesondere im Zusammenhang mit bereits realisierten Wohnungsbauvorhaben und steigende Geburtenzahlen haben sich die bezirklichen Ziele in diesem städtischen Quartier weiterentwickelt und geändert.

Seitens des Bezirks wird deshalb kein Erfordernis für die Fortführung des Bebauungsplans 11-38 gesehen und es soll die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-38 erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg beabsichtigt nun die Aufstellung des Bebauungsplans 11-168 mit vergrößertem Geltungsbereich und erweiterten Planungszielen.

Festgehalten wird an dem Ziel der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauNVO im Bereich des ehem. BVG-Busabstellplatzes.

Der Bebauungsplan 11-168 ist von gesamtstädtischer Bedeutung. Er berührt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 5 AGBauGB dringende Gesamtinteressen Berlins. Das festzusetzende Allgemeine Wohngebiet ermöglicht den Bau von mehr als 200 Wohneinheiten und berührt überbezirkliche Verkehrsplanungen.

Aufgrund des erkennbaren künftigen Bedarfs an Grundschulplätzen und Flächen für Sportanlagen soll der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-168 auch die Flächen der Grundstücke Hohenschönhauser Straße 76, 76 A (Flurstücke 4018 und 4028 der Flur 214), Hohenschönhauser Straße 77 (Flurstück 4029 der Flur 214) und angrenzende Verkehrsflächen (Flurstück 4025 der Flur 214) umfassen.

 

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-168 für das Gelände zwischen südlicher Grenze der Kleingartenanlage „Langes Höhe“, Weißenseer Weg, Hohenschönhauser Straße, westlicher Grenze des Flurstücks 4026, Flur 214 (Stichstraße Hohenschönhauser Straße), südlicher Grenze des Flurstücks 4025, Flur 214 (Verbindungsweg Hohenschönhauser Straße) und Bezirksgrenze im Bezirk Lichtenberg, Ortsteile Fennpfuhl und Alt-Hohenschönhausen beträgt rd. 6,48 ha.

 

Als Anhang ist eine Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfs 11-168 (Stand Planunterlage ALKIS: 23.04.2019) beigefügt.

 

Wesentlicher Teil des Planungskonzeptes ist die Entwicklung des allgemeinen Wohngebiets auf der vormaligen BVG-Busabstellfläche. Hinsichtlich der baulichen Struktur wird eine überbaubare Fläche definiert, die eine umlaufende geschlossene Blockrandbebauung sichert und Flexibilität bei der baulichen Gliederung des Innenbereichs ermöglicht. Damit zielt die Planung auf eine Verdichtung mit einer ermittelten GFZ von 2,4 ab und bezieht sich auf die westlich angrenzende Bebauung im Übergangsbereich zum Volkspark Prenzlauer Berg. Der Knotenpunkt Weißenseer Weg / Hohenschönhauser Straße wird städtebaulich nicht verengt und der auf den straßenbegleitenden Grünflächen vorhandene Baumbestand wird erhalten. Hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse nimmt die Planung die Höhe der direkt westlich angrenzenden Bebauung auf und sichert damit eine einheitliche Höhenentwicklung nördlich der Hohenschönhauser Straße. Die Planung vermittelt so zwischen der städtebaulichen Ausgangssituation in diesem Bereich mit umfangreichen Grün- und Freiflächen im Umfeld sowie großzügig dimensionierten Straßenquerschnitten auf der einen und dem gesamtstädtischen Interesse Berlins, der steigenden Wohnungsnachfrage durch zusätzliche Wohnungsangebote im Neubau zu begegnen, auf der anderen Seite. Zur Abgrenzung des Baugebiets nach Westen werden in geringem Ausmaß gewidmete Verkehrsflächen im Bereich der öffentlichen Parkplatzanlage in Anspruch genommen. Die im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sollen ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Nutzungen sind u.a. aufgrund ihres Flächenbedarfs sowie der absehbaren Emissionen (z.B. Liefer- und Kundenverkehr auch in der Nachtzeit) städtebaulich mit dem Planungsziel nicht vereinbar, da sie mit der angestrebten verdichteten Bebauungsstruktur kollidieren. Die Zweckbestimmung des allgemeinen Wohngebietes bleibt durch den Ausschluss dieser Ausnahmen gewahrt.

Nördlich des geplanten Allgemeinen Wohngebiets soll zusätzlich eine private Verkehrsfläche zu dessen Erschließung, ausgehend vom Weißenseer Weg, dienen. Im Übrigen erfolgt die Erschließung über die bereits bestehenden Verkehrsflächen von der Hohenschönhauser Straße aus.

Westlich des geplanten Allgemeinen Wohngebiets soll zusätzlich eine Fläche in der Größe von rd. 1,1 ha zum Grundschulstandort und angrenzend eine Fläche von rd. 0,7 ha zur ungedeckten Sportanlage entwickelt werden. Unter Einbeziehung der bereits bestehenden ungedeckten Sportanlage (Tennisplätze) ergibt sich eine Gesamtfläche für sportliche Zwecke von rd. 1,3 ha. Im Bebauungsplan 11-168 soll dementsprechend die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung: Schule) und einer Fläche für Sport- und Spielanlagen (Zweckbestimmung: Sportanlage) erfolgen. Die Erschließung dieser Flächen ist durch die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen, die auch im Bebauungsplan festgesetzt werden, möglich. Die Fläche ist gegenwärtig weitgehend dem Sport gewidmet. Das Flurstück 4029 ist dem Liegenschaftsfonds zugeordnet (Angabe gem. ALKIS Berlin). Gegenwärtig befindet sich auf einem Teil der Sportfläche eine Tempohome-Anlage.

 

Die geänderte Planungsabsicht des Bezirksamts Lichtenberg führt zu folgenden wesentlichen Planungszielen für den B-Plan 11-168:

-  Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) gem. § 4 BauNVO,

-  Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“

-  Festsetzung einer Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sport   anlage“

-  Festsetzung von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen

-  Festsetzung einer Fläche für Stellplätze im WA

-  Festsetzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im WA

 

Es bestehen folgende planungsrechtliche Grundlagen:

(1)   Flächennutzungsplan:
Im Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 11. Dezember 2018 (ABl. 2019, S. 8) wird der Geltungsbereich des B-Plans 11-168 als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5), Grünfläche (Zweckbestimmung: Parkanlage) und als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt.

(2)   Stadtentwicklungspläne (StEP) Wohnen, Industrie und Gewerbe, Zentren:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-168 werden keine Aussagen getroffen.
Der Bebauungsplan 11-168 ist jedoch von gesamtstädtischer Bedeutung. Er berührt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 5 AGBauGB dringende Gesamtinteressen Berlin. Das festzusetzende Allgemeine Wohngebiet ermöglicht den Bau von mehr als 200 Wohneinheiten und berührt überbezirkliche Verkehrsplanungen.

(3)   Bereichsentwicklungsplanung Alt – Lichtenberg:
In der am 17.08.2005 von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossenen Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg wird der Geltungsbereich des B-Plans 11-38 als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5), Grünfläche (Zweckbestimmung: Sportanlage) und als sonstige Straße dargestellt.

(4)   Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314):
Es stellt in seinem Teilplan „Biotop und Artenschutz“ den Geltungsbereich als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzung und im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche als Fläche zur Entwicklung/ Sicherung der Biotopvernetzungsfunktion auf bestehenden und künftigen Siedlungsflächen, im Teilplan „Naturhaushalt/ Umweltschutz“ als Vorsorgegebiet Luftreinhaltung und Vorsorgegebiet Klima dar.

(5)   Landschaftsrahmenplan des Bezirks Lichtenberg in der Fassung der 1. Fortschreibung vom 5. Juni 2014:
Dieser stellt den Geltungsbereich im Bereich der geplanten Gemeinbedarfsfläche überwiegend als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar.

(6)   Angrenzende Bebauungspläne:
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 11-42 (Private Grünfläche: Dauerkleingärten) grenzt nördlich unmittelbar an den Geltungsbereich des B-Plans 11-38 an. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 11-9a (Urbanes Gebiet, öffentliche Grün- und Verkehrsflächen) grenzt unmittelbar östlich an. Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 11-9b (Mischgebiet), 11-9c (Allgemeines Wohngebiet), 11-132 (Gemeinbedarf: Schule), XXII-20 (Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, öffentliche Grünfläche), XXII-22 (Mischgebiet), XXII-24 (Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet) befinden sich in räumliche Nähe zum Bebauungsplan 11-168.

 

 

Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan

Gemäß Anlage - Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen, Nr. 6 der Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV FNP) vom 18. Juli 2017 können aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden (davon ausgenommen sind untergeordnete Grenzkorrekturen). Ausnahmsweise können untergeordnete Flächen für den Gemeinbedarf entwickelt werden, die angrenzenden Wohnbauflächen zugeordnet sind (z. B. Kindertagesstätte in Kleingartenfläche).

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wurde mit Schreiben vom 07.06.2019 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan 11-168 aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar ist. (s.a. unten bei : Verfahren - Mitteilung der Planungsabsicht)

 

Für das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes 11-168 ist die Anwendung der Verfahren nach § 13 oder § 13a BauGB nicht beabsichtigt.

 

Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans 11-168 ergeben sich die nachfolgend aufgeführten vorläufigen Kennzahlen (Flächenangaben gerundet auf volle 100 m²):

 

Plangebiet

6,48 ha

 davon Allgemeines Wohngebiet (WA)

1,93 ha

 davon Fläche für Gemeinbedarf (Schule)

1,1 ha

 davon Fläche für Sport- und Spielanlagen (Sportanlage)

1,3 ha

 davon Verkehrsflächen

2,15 ha

 davon Flächen für Stellplätze im WA

0,07 ha

 davon Flächen zum Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern  und sonstigen Bepflanzungen im WA

0,05 ha

Zulässige Grundfläche (GR) im WA

rd. 7.700 m²

Grundflächenzahl (GRZ) im WA

0,4

Zulässige Geschossfläche in m² (GF) im WA

rd. 46.300 m²

Geschossflächenzahl (GFZ) im WA

2,4

Anzahl der Wohnungen* im WA

463

Anzahl der Einwohner** im WA

926

  *   bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 100 m² Bruttofläche je Wohneinheit

  ** bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte von 2 Einwohnern je Wohneinheit

 

 

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-168 soll die Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin, das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in der Fassung von November 2018 Anwendung finden.

 

 

Verfahren - Mitteilung der Planungsabsicht

Mit Schreiben vom 26.04.2019 wurde gemäß § 5 AGBauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung die Absicht zur Einstellung des B-Plans 11-38 sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-168 mitgeteilt.

Mit Schreiben vom 10.05.2019 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mitgeteilt, dass aus Sicht der für Raumordnung zuständigen Behörde keine Hinweise zur Einstellung des B-Plans
11-38 sowie zur Aufstellung des B-Plans 11-168 gibt.

Mit Schreiben vom 07.06.2019 wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, II C mitgeteilt, dass unter Beachtung der folgenden Hinweise keine Bedenken gegen die Absicht, den Bebauungsplan 11-168 aufzustellen und gleichzeitig den Bebauungsplan 11-38 einzustellen, bestehen:

-          Das Bebauungsplanverfahren berührt dringende Gesamtinteressen Berlins bei Bebauungsplänen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB durch den Weißenseer Weg als überörtliche Straßenverbindung der Verbindungsfunktionsstufe II, die Hohenschönhauser Straße als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) und die Straßenbahnstrecken in den genannten Straßen

-          Im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-168 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von mehr als 200 Wohneinheiten geschaffen werden, sodass das Bebauungsplanverfahren dringende Gesamtinteressen Berlins bei Bebauungsplänen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AGBauGB aufgrund der Größe und Eigenart berührt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung liegen vor (s. Schreiben WBL 2). Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 6 Abs. 2 i. V. m. § 7 AGBauGB durchgeführt.

-          Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Für den ca. 6,5 ha großen Geltungsbereich stellt der FNP im größeren, östlichen Teil Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) und im kleineren, westlichen Teil Grünfläche mit Symbol „Parkanlage“ dar. Darüber hinaus ist am östlichen Rand eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt, die zugleich regionalplanerische Festlegung ist. Gemäß der vorgelegten Unterlagen sind mit dem B-Plan im Wesentlichen die folgenden Festsetzungen beabsichtigt:

Im westlichen Teilbereich Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet mit einer GFZ von 2,4; westlich des geplanten Wohngebietes Festsetzung einer 1,1 ha großen Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ sowie einer 1,3 ha großen Fläche für Sport-und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“, Festsetzungen von öffentlichen und privaten Verkehrsflächen. Hinsichtlich der Art der Nutzung sind die geplanten Festsetzungen gemäß der Entwicklungsgrundsätze 1 und 6 sowie AV FNP Nr. 11.3.2 aus den Darstellungen des FNP entwickelbar. Mit der vorgesehenen GFZ von 2,4 im geplanten Wohngebiet wird die GFZ-Obergrenze der im FNP dargestellten W2-Fläche überschritten. Gemäß AV FNP Nr. 2.3 sind jedoch städtebaulich begründete kleinräumige GFZ-Überschreitungen möglich, wenn das der Wohnbaufläche zugeordnete Nutzungsmaß insgesamt gewahrt bleibt. Die städtebauliche Verträglichkeit ist in der Begründung zum Bebauungsplan entsprechend darzulegen (vgl. Schreiben I B 22 vom 14.05.2019).

-          Das Referat SenUVK IV B geht davon aus, dass die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie von 2017 für den KP Weißenseer Weg/Hohenschönhauser Straße/Konrad-Wolf-Straße berücksichtigt und ggf. an die neuen städtebaulichen Entwicklungen angepasst werden.

 

 

Anhang:

Planzeichnung 11-168

 

 

 
 

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