Drucksache - DS/1347/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-47a-1-VE - Antrag auf Einleitung; Arbeitstitel: "Köpenicker Chaussee 15-18"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.08.2019 
33. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
12.09.2019 
34. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
19.09.2019 
35. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG vom 13. Mai 2019 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17 und18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg - vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag (AV Mitteilung) - zuzustimmen.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Begründung


Anlage 1

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung,

Soziales, Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

coc_marke_10mm_rgb

 

 

Bebauungsplan 11-47a-1 VE

 

für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17, 18

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 unmaßstäblich

 

Bebauungsplan 11-47a-1 VE

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        die Sicherung eines Gewerbegebiets sowie

-        die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen

Bebauungsplan-Verfahrens

 

Gemäß § 12 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB können Gemeinden durch vorhabenbezogene Bebauungspläne die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag). Gemäß § 12 Absatz 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

 

Veranlassung

Der Eigentümer der Grundstücke penicker Chaussee 15-17 und 18, die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 13. Mai 2019 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens zur Umsetzung eines Wohnbauvorhabens gestellt.

 

 

Antragsgrundstück

Auf den Grundstücken Köpenicker Chaussee 15-17 und 18 (FS-Nr. 78, 79, 80, 127, 128, 129, 130, 131, 131, 135, 137 Flur Nr. 921) befinden sich derzeit ein Baustoff Recycling Unternehmen sowie ein Bauunternehmen. Diese beiden Unternehmen haben Ihre Grundstücke an die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG verkauft und werden den Standort verlassen. Im Südwesten grenzt der Bebauungsplan-Entwurf 11-47a-1-VE an die Spree und im Nordosten an die Köpenicker Chaussee.

 

 

Antragsvorhaben

Das vorgelegte städtebauliche Konzept sieht für die insgesamt 30.700 m² großen Baugrundstücke eine Bürobebauung für bis zu 4.000 Arbeitsplätze vor. Geplant ist die Errichtung einer überwiegend 6 geschossigen Bebauung (etwa 25m) mit drei Hochpunkten mit jeweils 8, 9 und 10 Geschossen und einer Höhe von maximal 41 m. Die GFZ liegt bei 3,0-3,2. Im bestehenden Bebauungsplan 11-47a ist eine maximale Höhe von 16 m festgesetzt.

 

Die Bebauung ist geprägt durch drei Baufelder, die Durchwegungen von der Köpenicker Chaussee zur Spree zulassen. Diese Durchwegungen dienen auch der Erschließung des geplanten Bürostandortes, stehen aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier sollen sich gastronomische Angebote, sowie untergeordnet kleinere Einzelhändler ansiedeln. Innerhalb dieser Baufelder wird es eine sich öffnende Hofsituation geben. Hierdurch werden die Uferzonen an der Spree langfristig für die Anwohner erlebbar.

 

Der direkt an die Spree angrenzende Grundstücksteil wird frei von Bebauung gehalten. An diesem Schnittpunkt zwischen den internen Erschließungsachsen und dem vorgesehenen Uferwanderweg an der Spree soll ein öffentlich gewidmeter Platz entstehen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen