Drucksache - DS/1347/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) dem Antrag des Vorhabenträgers Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG vom 13. Mai 2019 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17 und18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg - vorbehaltlich des Prüfungsergebnisses der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag (AV Mitteilung) - zuzustimmen.
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Begründung Anlage 1
Bebauungsplan 11-47a-1 VE
für die Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17, 18 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg
unmaßstäblich
Bebauungsplan 11-47a-1 VE
Die wesentlichen Planungsziele sind: - die Sicherung eines Gewerbegebiets sowie - die Sicherung einer öffentlichen ufernahen Grünfläche.
Anlage 2
Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens
Gemäß § 12 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 AGBauGB können Gemeinden durch vorhabenbezogene Bebauungspläne die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag). Gemäß § 12 Absatz 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.
Veranlassung Der Eigentümer der Grundstücke Köpenicker Chaussee 15-17 und 18, die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG, hat mit Schreiben vom 13. Mai 2019 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Verfahrens zur Umsetzung eines Wohnbauvorhabens gestellt.
Antragsgrundstück Auf den Grundstücken Köpenicker Chaussee 15-17 und 18 (FS-Nr. 78, 79, 80, 127, 128, 129, 130, 131, 131, 135, 137 Flur Nr. 921) befinden sich derzeit ein Baustoff Recycling Unternehmen sowie ein Bauunternehmen. Diese beiden Unternehmen haben Ihre Grundstücke an die Archigon Köpenicker Chaussee 15 GmbH & Co. KG verkauft und werden den Standort verlassen. Im Südwesten grenzt der Bebauungsplan-Entwurf 11-47a-1-VE an die Spree und im Nordosten an die Köpenicker Chaussee.
Antragsvorhaben Das vorgelegte städtebauliche Konzept sieht für die insgesamt 30.700 m² großen Baugrundstücke eine Bürobebauung für bis zu 4.000 Arbeitsplätze vor. Geplant ist die Errichtung einer überwiegend 6 geschossigen Bebauung (etwa 25m) mit drei Hochpunkten mit jeweils 8, 9 und 10 Geschossen und einer Höhe von maximal 41 m. Die GFZ liegt bei 3,0-3,2. Im bestehenden Bebauungsplan 11-47a ist eine maximale Höhe von 16 m festgesetzt.
Die Bebauung ist geprägt durch drei Baufelder, die Durchwegungen von der Köpenicker Chaussee zur Spree zulassen. Diese Durchwegungen dienen auch der Erschließung des geplanten Bürostandortes, stehen aber auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier sollen sich gastronomische Angebote, sowie untergeordnet kleinere Einzelhändler ansiedeln. Innerhalb dieser Baufelder wird es eine sich öffnende Hofsituation geben. Hierdurch werden die Uferzonen an der Spree langfristig für die Anwohner erlebbar.
Der direkt an die Spree angrenzende Grundstücksteil wird frei von Bebauung gehalten. An diesem Schnittpunkt zwischen den internen Erschließungsachsen und dem vorgesehenen Uferwanderweg an der Spree soll ein öffentlich gewidmeter Platz entstehen.
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