Drucksache - DS/1296/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XXII-2b - Änderung des Geltungsbereichs; Arbeitstitel: Darßer Straße (West)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.06.2019 
32. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Geltungsbereich des Bebauungsplans XXII-2b um die südwestlichen Teile des Flur-stücks 1821 sowie um das Flurstück 1565 der Flur 1, Gemarkung Malchow Gut, zu erweitern und um die Flurstücke 209 und 210 der Flur 273, Gemarkung Weißensee zu reduzieren.

 

Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Gelände südlich Darßer Straße zwischen
Saaler Bogen und Graaler Weg bis zu den nördlichen Grenzen der Grundstücke Bitburger Straße 15 A - 22 und Perler Straße 2 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen.

 

Anlage 1: Bisheriger und neuer Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanentwurf XXII-2b die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats erneut durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk Pankow und die Nachbargemeinde Ahrensfelde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c) mit der Durchführung des Beschlusses zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

siehe Anlage 2: Begründung der Geltungsbereichsänderung


 Anlage 1

Bisheriger und neuer räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes XXII-2b

 

Bisheriger räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans XXII-2b

für das Gelände zwischen Darßer Straße bis Höhe westliche Begrenzung der
Perler Straße, Verlängerung dieser Linie in südliche Richtung bis Höhe nördliche Grundstücksbegrenzung Behindertenpflegeheim (Darßer Straße 103) sowie Verlängerung dieser Linie um 18 m in östliche Richtung und Fortführung in südlicher Richtung bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Grundstückes Perler Straße 1,
Perler Straße 2, im Verlauf der Bezirksgrenze in Richtung Westen bis Bitburger Straße 16 und westliche Bezirksgrenze sowie südliche, östliche und nördliche Begrenzung des Parkplatzes Darßer Straße 153 (ehemals Piesporter Straße 58a) und deren gedachter Verlängerung bis Darßer Straße
im Bezirk Hohenschönhausen

XXII-2b, Geltungsbereich

 Ausschnitt aus der K5 (1 : 5.000 im Original)

 

Ziel des Bebauungsplans

 

Festsetzung eines Gewerbegebiets (EpB) und öffentlicher Grünflächen


Neuer räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans XXII-2b

für das Gelände südlich Darßer Straße zwischen Saaler Bogen
und Graaler Weg bis zu den nördlichen Grenzen der Grundstücke
Bitburger Straße 15 A - 22 und Perler Straße 2
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

2019-03 XXII-2b mit Text

Ausschnitt aus der K5 (1 : 5.000 im Original)

 

Ziel des Bebauungsplans

 

Festsetzung eines Gewerbegebiets (EpB) und öffentlicher Grünflächen
 


Anlage 2

 

Begründung der Geltungsbereichsänderung

 

In seiner Sitzung am 16.06.1992 hatte das damalige Bezirksamt Hohenschönhausen von Berlin die Aufstellung des Bebauungsplans XXII-2 beschlossen (Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin Nr. 41 vom 31.07.1992). Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Geltungsbereich mit Beschluss vom 02.07.1996 in die beiden Teilbereiche XXII-2a „Darßer Straße (Ost)“ und XXII-2b „Darßer Straße (West)“ geteilt (Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin Nr. 37 vom 19.07.1996). Während der Teilplan XXII-2a am 03.05.2005 festgesetzt wurde (Bekanntmachung im GVBl. Nr. 16 v. 14.05.2005 auf S. 289), ruht das Verfahren zum Teilplan XXII-2b seit dem Teilungsbeschluss.

 

Das Bebauungsplanverfahren XXII-2b soll nun wieder aufgenommen werden, um das damals beschlossene Planungsziel – die Sicherung eines Gewerbegebiets mit Schwerpunktsetzung auf den produktionsgeprägten Bereich sowie öffentlicher Grünflächen – umzusetzen.

 

Die Reduzierung des Geltungsbereichs um die Flurstücke 209 und 210 der Flur 273, Gemarkung Weißensee, wird notwendig, da die beiden betroffenen Flurstücke als Teil eines öffentlichen Grünzugs heute zum Nachbarbezirk Pankow (Ortsteil Stadtrandsiedlung Malchow) gehören.

 

Die südwestlichen Teile des Flurstücks 1821 sowie das Flurstück 1565 der Flur 1, Gemarkung
Malchow Gut, um die das Plangebiet erweitert werden soll, waren ursprünglich aufgrund ihrer damaligen baulichen Nutzung als Parkplatz vom Geltungsbereich ausgenommen. Da diese landeseigenen Flächen heute als Brachfläche in Erscheinung treten, sollen sie zur sinnvollen Arrondierung des festzusetzenden Gewerbegebiets in den Geltungsbereich des Bebauungsplans
XXII-2b miteinbezogen werden.

 

Ausschnitt aus der ALK

 

Mit Schreiben vom 11.04.2019 bzw. 02.04.2019 wurde von Seiten der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, Abt. GL 5, und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abt. II C, mitgeteilt, dass gegen die Absicht, den Geltungsbereich des Bebauungsplans XXII-2b entsprechend zu ändern, keine Bedenken bestehen.

 

 

 
 

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