Drucksache - DS/1194/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht interessierte Ärzt*innen bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen für eine Neuansiedlung zu unterstützen. Darauf soll auch auf der Homepage hingewiesen werden.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, bei künftigen (Wohnungs-)Bauvorhaben auch auf die Schaffung geeigneter Räume für die Ansiedlung neuer Arztpraxen zu achten.
Begründung: Reichlich kurzfristig hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, gemäß § 103 Absatz 3 SGB V i. V. m. § 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie im Umfang von 42,5 Niederlassungsmöglichkeiten aufgehoben. Anträge auf Zulassung für diese Vertragsarztsitze sind ausschließlich in der Zeit vom 01.02.2019 bis zum 29.03.2019 möglich.
In dieser Ausschreibung heißt es u. a.: „Von Bedeutung für die Beurteilung sind insbesondere die nach Maßgabe des „Letter of Intent“ in den einzelnen Verwaltungsbezirken bestehenden Versorgungsgrade (LOI). Die Empfehlung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V im Rahmen der Weiterentwicklung des LOI geht dahin, neue Sitze, die im Zuge einer partiellen Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen vergeben werden, grundsätzlich nur in einem Bezirk zu verorten, der bezogen auf die jeweilige Fachgruppe zu den drei am schlechtesten versorgten Bezirken Berlins zählt. Für die Arztgruppe der Hausärzte erfüllen diese Voraussetzungen die Bezirke Lichtenberg, Treptow-Köpenick und Neukölln.“
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