Drucksache - DS/1145/VIII
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am 13.12.2018 übergaben die Initiatoren des Einwohnerantrags dem BVV-Vorsteher gesammelte Unterschriften für den Antrag „Rummelsburger Bucht gemeinsam gestalten!!!“. Der Einwohnerantrag nach § 44 Bezirksverwaltungsgesetz wurde dem Bezirksamt zugeleitet. Vertrauenspersonen der Unterschriftensammlung sind Michael Merz, Robert Reichelt und Mark Schuler.
Der Text des Einwohnerantrags lautet:
Die vom Gesetz geforderten formalen Zulässigkeitskriterien für die Befassung der BVV mit dem Einwohnerantrag sind erfüllt. Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde erreicht. Insgesamt wurden 1.458 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt. - Gültig:1.031 - Ungültig:427 Gemäß § 44 Abs. 3 BezVG muss ein Einwohnerantrag von mindestens 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben sein. Das vom Gesetz vorgeschriebene Quorum wurde damit erreicht. Nach Vorliegen der Entscheidung des Vorstehes nach § 44 Abs. 2 Satz 6 BezVG über die Zulässigkeit des Antrags hat somit die BVV nach § 44 Abs. 5 BezVG über den Einwohnerantrag zu entscheiden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |