Drucksache - DS/1145/VIII  

 
 
Betreff: Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrags "Rummelsburger Bucht gemeinsam gestalten!!!"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin FamJugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Am 13.12.2018 übergaben die Initiatoren des Einwohnerantrags dem BVV-Vorsteher gesammelte Unterschriften für den Antrag „Rummelsburger Bucht gemeinsam gestalten!!!“. Der Einwohnerantrag nach § 44 Bezirksverwaltungsgesetz wurde dem Bezirksamt zugeleitet. Vertrauenspersonen der Unterschriftensammlung sind Michael Merz, Robert Reichelt und Mark Schuler.

 

Der Text des Einwohnerantrags lautet:

  1. Die unterzeichnenden Einwohner empfehlen der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg, der Festsetzung des Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ nicht zuzustimmen.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht vorab zu prüfen, inwieweit ein Schulstandort auf dem Gebiet umsetzbar ist.

 

Die vom Gesetz geforderten formalen Zulässigkeitskriterien für die Befassung der BVV mit dem Einwohnerantrag sind erfüllt. Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde erreicht. Insgesamt wurden 1.458 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt.

-          Gültig:1.031

-          Ungültig:427

Gemäß § 44 Abs. 3 BezVG muss ein Einwohnerantrag von mindestens 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben sein. Das vom Gesetz vorgeschriebene Quorum wurde damit erreicht. Nach Vorliegen der Entscheidung des Vorstehes nach § 44 Abs. 2 Satz 6 BezVG über die Zulässigkeit des Antrags hat somit die BVV nach § 44 Abs. 5 BezVG über den Einwohnerantrag zu entscheiden.

 
 

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