Drucksache - DS/1120/VIII
Der Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
§ 32 Abs. 1: Jede Fraktion sowie jede/jeder Verordnete kann in einer Sitzung der BVV nur eine Große Anfrage stellen.
Begründung: Die bisherige Fassung enthielt den Passus ohne Fraktionszugehörigkeit in Bezug auf die Verordneten. Dies konnte zu Missinterpretationen führen, weshalb der Ausschuss zur Regelung aus der vergangenen Legislaturperiode in seinem Vorschlag zurück gekehrt ist.
Abstimmungsergebnis: 8 / 0 / 0 |
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