Drucksache - DS/1095/VIII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-94 VE – öffentliche Auslegung, Anzeigeverfahren; Arbeitstitel: westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion AfD
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument
VzK - Anlage 5 PDF-Dokument
Aufhebungsantrag AfD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1. Die Drucksache DS/1095/VIII als Vorlage zur Kenntnisnahme ist mit sofortiger Wirkung in der Form aufzuheben und nachzubessern.

2. Die Anregungen der Bürger und Behörden sind nochmals aufzugreifen und zu berücksichtigen.

 

Begründung:

1. Die Auswertung und Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB dokumentiert wieder einmal das Unverständnis der beteiligten Personen im Bezirksamt zur Abwägung, hier in Form einer einseitigen Betrachtungsweise.

2. Die verantwortlichen Personen im Bezirksamt lassen es sich nicht nehmen, dass von 25 Bürger- und Behördenanregungen lediglich einer Anregung gefolgt wird, dies von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz, und 24 Anregungen mit dem allseits bekannten Satz „Eine Planänderung ist nicht erforderlich“, abgeschmettert werden.

3. Dies dokumentiert eindeutig, dass der Bürger und dessen Anregung dem Bezirksamt völlig gleichgültig sind. Dieses wiederum klar erkennbare schon fast undemokratische Verhalten (die Macht geht vom Volke aus) des Bezirksamtes ist nicht mehr zu vertuschen.

4. Die Anregung des Bürgers wird gehört, jedoch nicht in der Abwägung berücksichtigt.

5. Dies heißt im Umkehrschluss: Wird dem Bürger unterstellt keine Ahnung zu haben, oder passt die Anregung nicht ins politische Konzept des Bezirksamtes oder des Senats?

 

 
 

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