Drucksache - DS/1038/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-93 - Behördenbeteiligung; Arbeitstitel: Frankfurter Allee 135
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)

zeitgleich zur erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 den Bebauungsplanentwurf 11-93 für die Grundstücke Rathausstraße 13-17, Frankfurter-Allee 129/137 und 145/149, Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3 im Bezirk Lichtenberg, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen;

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)

die Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit wird hinsichtlich der Unterzeichnung des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplanentwurf 11-93 ermächtigt.

Dieser Beschluss schließt Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages aus redaktionellen oder Gründen der Rechtssicherheit ein;

 

Anlage 2: wesentliche Inhalte des Städtebaulichen Vertrages

 

Anlage 3: wesentliche Inhalte des Erschließungsvertrages

 

 

c)

mit der Durchführung des Beschlusses zu a) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

 

d)

die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 


Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-93

für die Grundstücke

Rathausstraße 13-17, Frankfurter-Allee 129/137 und 145/149,

Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3

im Bezirk Lichtenberg;

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Urbanen Gebietes (MU),

Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gleichrichterwerk“, Sicherung von Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

 
 

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