Drucksache - DS/1036/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-5a-1 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Hauptstraße 3A
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für das Grundstück Hauptstraße 3A sowie die angrenzende Grünfläche zwischen der Hauptstraße 3 und Hauptstraße 3A im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung XVII-5a-1 aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-           die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

-           die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ sowie

-           die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“.

 

Anlage 1:Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes XVII-5a-1

 

b)   für den Bebauungsplan-Entwurf XVII-5a-1 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2:Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung, Soziales,

Wirtschaft und Arbeit

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

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Bebauungsplan XVII-5a-1

 

für das Grundstück Hauptstraße 3A sowie die angrenzende Grünfläche

zwischen der Hauptstraße 3 und Hauptstraße 3A

 

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

unmaßstäblich

Planungsziele des Bebauungsplanes:

 

-           Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

-           öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ sowie

-           öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“.

 


Anlage 2

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg beabsichtigt für die Erweiterung der Kindertagesstätte in der Hauptstraße 3A in Rummelsburg die Änderung des Bebauungsplanes XVII-5a.

 

Die generellen Planungsziele sind:

-die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“,

-die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ und

-die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“.

 

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans XVII-5a-1 ist die beabsichtigte Erweiterung der Kindertagesstätte (plus inklusives „Haus der Jugend und Technik“) in der Hauptstraße 3A nach Nordosten in Richtung Hauptstraße und Südwesten in Richtung Rummelsburger See. Das bezirkliche Jugendamt hat den Fachbereich Stadtplanung mit Schreiben vom 25. Mai 2018 um die planungsrechtliche Sicherung der beabsichtigten Nutzungserweiterung gebeten.

 

Ziel ist somit die Vergrößerung der bereits im Bebauungsplan XVII-5a ausgewiesenen Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“. Der Baukörper für die geplante Nutzung soll mit maximal 4 Geschossen ermöglicht werden. Die aktuell vorhandene Basketballfläche soll im Rahmen des Verfahrens in die vorgesehene öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ direkt an die Hauptstraße verlagert werden. Alternativ ist eine Verlagerung des Jugendspiels auf eine Fläche an der Hauptstraße 8 im Laufe des Verfahrens zu prüfen. Darüber hinaus soll die bisherige südwestlich anschließende öffentliche Grünfläche teilweise die geänderte Zweckbestimmung „Spielplatz“ erhalten.

 

 

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteils Rummelsburg zwischen der Hauptstraße im Nordosten und der Rummelsburger Bucht im Südwesten. Im Nordwesten grenzt der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ (aufgestellt am 26. Mai 1992, ABl. Nr. 38 / BA-Beschluss Nr. 058/92) an das Plangebiet und im Südosten der rechtsgültige Bebauungsplan XVII-5b (festgesetzt am 12. Dezember 2000, GVBl. Nr. 44 vom 23. Dezember 2000, S. 545).

 

 

Planerische Ausgangssituation

Die Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) für die zu beplanende Fläche ist eine Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5) direkt angrenzend an eine gemischte Baufläche M1.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Alt-Lichtenberg stellt hier eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte umgeben von einer Grünfläche mit einer Parkanlage im Norden dar. Im Westen schließt ein Kerngebiet an die Grünfläche an und im Osten eine Wohnbaufläche W1 (GFZ über 1,5).

 

Der aktuell rechtsgültige Bebauungsplan XVII-5a (festgesetzt am 07. Februar 2006, GVBl. Nr. 6, vom 22. Februar 2006, S. 159) setzt für das Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ im Südwesten, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ und eine öffentliche Straßenverkehrsfläche im Nordosten, eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkfläche“ im Südosten und -westen sowie ein allgemeines Wohngebiet (WA) im Südosten fest.

 

Im Nordwesten grenzt der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ an. Dieser sieht nach Aufstellung Mischgebiete (MI), sowie allgemeine Wohngebiete (WA) angrenzend an den neu aufzustellenden Bebauungsplan XVII-5a-1 vor. Der Bebauungsplan XVII-5b im Osten setzt ein allgemeines Wohngebiet (WA) entlang der Hauptstraße fest.

 

 

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der Mittelbereich Lichtenberg/Süd ist mit Kindertagesstätten unterversorgt. Eine Erweiterung der Kindertagesstätte im Bereich des Bebauungsplans XVII-5a stellt eine Möglichkeit dar, den Bezirk Lichtenberg mit dringend benötigten Kinderbetreuungsplätzen zu versorgen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan XVII-5a-1 wird im Norden durch die Hauptstraße, im Süden durch das Paul- und Paula-Ufer/Zillepromenade begrenzt. Im Westen grenzt der Geltungsbereich an die Fläche der zukünftigen Planstraße 3 des Bebauungsplan XVII-4 „Ostkreuz“ sowie im Osten an die Wohnbebauung des Bebauungsplan XVII-5a an. Die Gemeinbedarfsfläche wird im Südosten und Nordwesten um die bestehende Kindertagesstätte erweitert, sodass durch ein größeres Baufeld eine größere Kindertagesstätte ermöglicht wird. Für dieses Baufeld ist eine Viergeschossigkeit vorgesehen. Die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche ist auch notwendig um den Bedarf an Kita-Freifläche zu decken.

 

Östlich der Gemeinbedarfsfläche schließt sich eine öffentliche Grünfläche an, die von der Hauptstraße eine Durchwegung zur Uferpromenade ermöglicht. Diese Grünfläche soll im mittleren Bereich, die Zweckbestimmung „Spielplatz“ erhalten. Eine weitere öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Jugendspiel“ ist im Nordosten der Gemeinbedarfsfläche vorgesehen, um den vorhandenen Basketballplatz langfristig an der Rummelsburger Bucht zu sichern

 

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht oder nur im geringen Maße zu erwarten, da die zu bebauenden Flächen aktuell bereits als Kita-Freiflächen genutzt werden und die übrigen Flächen auch als Freiflächen festgesetzt sind.

 

 
 

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