Drucksache - DS/1035/VIII  

 
 
Betreff: Umsetzung "Teilhabechancengesetzes" ab 2019 im Bezirk Lichtenberg für das neue Förderinstrument nach § 16i SGB II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Zum 01.01.2019 wird voraussichtlich das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG - Teilhabechancengesetz) in Kraft treten.

 

Derzeit befindet sich dieses im parlamentarischen Verfahren.

 

Mit diesem Änderungsgesetz werden verschiedene Lohnkostenzuschüsse teilweise geändert bzw. das Förderinstrument nach § 16i SGB II neu eingeführt. Es dient dazu, Langzeitarbeitslosen einen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu geben. Nach derzeitigem Stand des Gesetzesentwurfes können Beschäftigungsmaßnahmen damit über fünf Jahre lang gefördert werden.

 

Auch das Bezirksamt Lichtenberg als einer der größten Arbeitgeber im Bezirk kann diesen Lohnkostenzuschuss in Anspruch nehmen. Dadurch besteht nun die Möglichkeit, neue sozialräumlich orientierte Angebote zu schaffen und bestehende weiter zu stärken.

 

Das Bezirksamt hat folgende bezirkliche Handlungsfelder für kommunale Einsatzstellen beschlossen:

 

-         Zusatzreinigungskraft an jeder Schule als erste*r Ansprechpartner*in während des Schulbetriebes oder als Art „gute Seele des Hauses“

-         Sportplatzwarte/offene Schulhöfe

-         Park- und Grünanlagenbetreuer für “übernutzte“ Grünanlagen

-         Bibliotheks-/Kulturlotsen

-         Mitarbeiter*innen in Seniorenbegegnungsstätten

 

Der Finanz- und der Personalservice wurden beauftragt, den personalrechtlichen und finanziellen Rahmen hierfür zu prüfen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der im Bezirkshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Lichtenberg als familienfreundlicher Bezirk setzt sich weiterhin für die Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden und älteren Menschen ein. Diese sollen daher im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bevorzugt für diese Stellen angesprochen werden.

 

 

 
 

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