Drucksache - DS/1034/VIII  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung des Frauenbeirates des Bezirksamtes Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm/PersFinImmKult 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Gleichstellung und Inklusion Entscheidung
30.01.2019 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
06.03.2019 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
10.02.2020 
31. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
02.09.2020 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion vertagt   
07.10.2020 
37. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Mitglieder des Beirates wurden mit Bezirksamtsbeschluss vom 05.06.2018 berufen. Der Beirat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die auf seiner Sitzung am 02.08.2018 bestätigt wurde und mit Bezirksamtsbeschluss von 13.11.2018 in Kraft tritt (Anlage). Als Sprecherinnen wurden Frau Köpke und Frau Peters und ihre Stellvertreterinnen Frau Weitling und Frau Leyh gewählt. Der Beirat tagt monatlich.

 

 

 

 

 

 

Anlage


Geschäftsordnung des Frauenbeirates

des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin

 

 

1.  Grundsätze

 

  1. Der Beirat wird vom Bezirksamt für eine Legislaturperiode berufen. Er arbeitet unabhängig und überparteilich.
  2. Er versteht sich als Interessenvertretung für Frauen in ihren vielfältigen biografischen Lebensbezügen.
  3. Der Beirat greift die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Themen und Probleme der im Bezirk lebenden und arbeitenden Frauen auf und unterbreitet Empfehlungen, die dazu beitragen die Lebensqualität von Frauen im Bezirk zu verbessern.
  4. Die Interaktionen sollen Lösungswege aufzeigen und Chancengleichheit für Frauen verwirklichen.

 

2.  Aufgaben und Rechte

 

  1. Der Beirat arbeitet in allen Angelegenheiten selbständig und unabhängig.
  2. Der Beirat berät das Bezirksamt und über den Ausschuss Gleichstellung und Inklusion, die Bezirksverordnetenversammlung in allen Angelegenheiten der im Bezirk wohnenden und arbeitenden Frauen. Dazu kann das Bezirksamt den Beirat um Stellungnahmen bitten.
  3. Der Beirat richtet seine Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an  das Bezirksamt und an die Bezirksverordnetenversammlung. Er kann Anträge einbringen und eine dementsprechende Beschlussfassung empfehlen.
  4. Der Beirat hat das Recht, über seine Sprecherinnen oder stellvertretende Sprecherinnen an die Öffentlichkeit heran zu treten. Öffentliche Erklärungen des Beirates sind dem Bezirksamt parallel zur Kenntnis zu geben.

 

3.  Mitgliedschaft

 

  1. Der Beirat setzt sich aus 20 stimmberechtigten Frauen zusammen. Die in der Bezirksverordnetenversammlungen vertretenden Fraktionen sind berechtigt, nicht stimmberechtigte Frauen in den Beirat zu entsenden.
  2. Die Mitglieder sollen in ihrer Gesamtheit die Bevölkerungsstruktur der in Lichtenberg lebenden Frauen abbilden.
  3. Der Beirat kann für die fachspezifische Beratung ständige Gäste benennen.
  4. Berufene Mitglieder und ständige Gäste des Beirats sind Frauen, die sich durch Fachkompetenz und gesellschaftliches, gleichstellungspolitisches Engagement auszeichnen. Sie sind Bürgerinnen des Bezirks; und oder arbeiten im Bezirk; oder sind durch gesellschaftliches Engagement mit dem Bezirk verbunden.
    Sie sind Fachfrauen an Schnittstellen relevanter Bereiche: dazu gehören Wirtschaft, Bildung, Soziales, Arbeitsmarkt, Gesundheit, Kultur, Jugend, Sport oder Vertreterin eines Trägers, der die Arbeit mit Frauen zum Schwerpunkt hat und/ oder die spezifischen Interessen von Frauen vertreten:
  • Frauen mit Behinderung;
  • Frauen mit Migrationshintergrund;
  • alleinerziehenden Frauen;
  • Mädchen, Seniorinnen und queere Frauen
  1. Sie werden für die Dauer der Wahlperiode der BVV vom Bezirksamt berufen. Die Berufung muss spätestens 2 Monate nach Konstituierung des Bezirksamtes erfolgen. Bis dahin kann der Frauenbeirat in bisheriger Zusammensetzung in zwingend notwendigen Fällen weiter tagen. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, die zu Beginn einer Legislatur dem Bezirksamt und der BVV zur Kenntnis gegeben wird.
  2. Berufene Mitglieder und ständige Gäste sind gleichermaßen zur gewissenhaften Mitarbeit verpflichtet.
  3. Berufene Mitglieder, die in Körperschaften tätig sind, nehmen ihre Mitgliedschaft ausschließlich in persönlicher Verantwortung wahr und nicht als Vertreterin der Körperschaft.
  4. Berufene Mitglieder können auf eigenen Wunsch abberufen werden. Darüber hinaus hat der Frauenbeirat das Recht, bei Missachtung der Geschäftsordnung oder wegen anhaltender Untätigkeit oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, nach Anhörung entsprechende Maßnahmen einzuleiten und ggf. nach mehrmaliger Abmahnung die Beantragung der Aberkennung der Mitgliedschaft zu beschließen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
    Bei Ausscheiden von Mitgliedern, sind Nachfolgerinnen vom Bezirksamt neu zu berufen.
  5. Der Status eines ständigen Gastes kann auf eigenen Wunsch oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch den Frauenbeirat wieder aufgehoben werden. Dafür ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

 

4. Beschlussfähigkeit

 

  1. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen werden bei der Ermittlung der Stimmenmehrheit nicht berücksichtigt.
  2. Im Fall der Stimmengleichheit ist auf Antrag eines Mitglieds darüber abzustimmen, ob zu diesem Antrag die Aussprache erneut eröffnet werden soll. Findet dieser Antrag die Mehrheit der Anwesenden, sind im Rahmen dieser erneuten Aussprache Änderungen des Ursprungsantrags zulässig. Zum Abschluss ist über im Rahmen dieser erneuten Aussprache gestellte Anträge abzustimmen.

 

5.  Sprecherinnen, Geschäftsstelle

 

  1. Es werden zwei Sprecherinnen und zwei Stellvertreterinnen mit einfacher Mehrheit für die Dauer einer Legislatur gewählt.
    Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Eine unmittelbare einmalige Wiederwahl ist möglich.
  2. Schriftliche und mündliche Äußerungen gegenüber dem Bezirksamt, der BVV und Öffentlichkeit liegen in der Zuständigkeit der Sprecherinnen. Sie erfolgen nach den Grundsätzen der Geschäftsordnung, den Beschlüssen und unter Beachtung der verschiedenen Meinungsbilder im Beirat.
  3. Die Geschäftsführung liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten im Bezirksamt Lichtenberg, die an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnimmt und Antragsrecht hat.

 

6.  Sitzungen und Arbeitsweise

 

  1. Der Beirat tagt regel- und planmäßig monatlich. Die Sitzungen werden von den Sprecherinnen vorbereitet und durch sie schriftlich über die Geschäftsstelle spätestens eine Wochen vor dem Sitzungstermin eingeladen.
  2. Bei besonderer Notwendigkeit, für die sich mindestens drei Mitglieder gegenüber den Sprecherinnen, bzw. der Geschäftsstelle aussprechen müssen, tritt der Beirat auf schriftliche Einladung durch die Geschäftsführerin zusammen.
  3. Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen.
    Auf Antrag kann die Diskussion beendet und eine Abstimmung erzwungen werden.
  4. Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten sind zwei Wochen vor der Sitzung der Geschäftsstelle mitzuteilen.
  5. Der Beirat tagt öffentlich. Gästen kann auf Antrag, der zu Beginn der Sitzung zu stellen ist, das Rederecht erteilt werden. Die Grundsätze der Geschäftsordnung des Beirats sind von den Gästen anzuerkennen.
  6. Das Ergebnis der Sitzungen wird schriftlich festgehalten und durch eine Anwesenheitsliste ergänzt. Die Protokollführung erfolgt wechselnd. Die Protokollantin und eine Stellvertretung werden am Ende der Sitzung festgelegt.
  7. Die Protokolle sind allen Mitgliedern des Beirats spätestens zwei Wochen nach der Sitzung durch die Geschäftsstelle zuzuleiten.
    Der Beirat nimmt mit mindestens einer Vertreterin an den öffentlichen Sitzungen des Ausschuss Gleichstellung und Inklusion der BVV Lichtenberg von Berlin teil.
    Um eine Vernetzung mit den im Bezirk ansässigen Projekten zur Frauenarbeit zu fördern, kann der Beirat regelmäßige Informationstreffen mit den freien Trägern durchführen.

 

7.  Entschädigungen

 

Es wird ein Sitzungsgeld von 20 € für die stimmenberechtigten Beiratsfrauen gezahlt.

 

8.  Geltung

 

Die Geschäftsordnung ist durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin am 13.11.2018 beschlossen worden und ist ab sofort verbindliche Grundlage der Tätigkeit des Beirats. Sie gilt längstens für die 18. Legislaturperiode und kann mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden.

 

 

 
 

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