Drucksache - DS/1004/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-93 - Behördenbeteiligung; Arbeitstitel: Frankfurter Allee 135
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)das Ergebnis der Auswertung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde (aus 2017) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-93;

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2: Auswertung und Ergebnis

 

b)entsprechend dem vorher genannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-93 mit geändertem Planungsziel - Urbanes Gebiet (MU) - weiterzuführen und eine erneute Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen;

 

c)die Änderung des Titels des Bebauungsplanes 11-93. Der räumliche Geltungsbereich bleibt unverändert. Der neue Titel lautet:

 

Bebauungsplan 11-93 für die Grundstücke Rathausstraße 13-17, Frankfurter-Allee 129/137 und 145/149, Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3 im Bezirk Lichtenberg;

 

d)mit der Durchführung der Beschlüsse zu b) und  c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 


Anlage 1

Räumlicher Geltungsbereich

des

Bebauungsplanes 11-93

für die Grundstücke

Rathausstraße 13-17, Frankfurter-Allee 129/137 und 145/149,

Stefan-Heym-Platz 1 sowie Möllendorffstraße 2-3

im Bezirk Lichtenberg

 

T:\Stadtplanungsamt\08 Karten, Bilder\Fachkarten\Bilder\Ute Ruch\TIF\11-93.TIF

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) und Urbanen Gebietes (MU),

Sicherung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gleichrichterwerk“, Sicherung von Verkehrsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten

 
 

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