Drucksache - DS/0967/VIII  

 
 
Betreff: vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-117 VE - frühzeitige Beteiligungen; Arbeitstitel: Landsberger Allee 323/339
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Anlage 1 VzK PDF-Dokument
Anlage 2 VzK PDF-Dokument
Anlage 3 VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11117 VE

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Auswertung und Ergebnis

 

b)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-117 VE

 

Anlage 3:Auswertung und Ergebnis

 

c)entsprechend den vorhergenannten Ergebnissen das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-117 VE weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, des Nachbarbezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

 
 

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