Drucksache - DS/0913/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Die Annahme, dass rund 800 Einwohner in das Plangebiet Südost ziehen, ist auf Basis der in der Begründung zum Bebauungsplan XVII-4 genannten Annahmen nicht herleitbar. Die Bedarfe an sozialer Infrastruktur sind zu niedrig angesetzt. Die Summe der für Wohnen anrechenbaren Geschossflächen im Plangebiet Südost beträgt 50225 m².
Der Bebauungsplan ermöglicht bei einer für Wohnen anrechenbaren Geschossfläche von 50225 m² die Errichtung von 502 Wohneinheiten, was 1004 Einwohnern entspricht. Es ergibt sich daher ein rechnerischer Bedarf an 48 Kitaplätzen (1004*0,06*0,8) und 54 Grundschulplätzen (1004*0,06*0,9).
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