Drucksache - DS/0913/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 - Abwägung der eingeschränkten erneuten Behördenbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit; Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBVO Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK-Anlage 1  
VzK-Anlage2  
VzK-Anlage3  
VzK-Anlage4  
Aufhebungsantrag BVO Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die dringliche Vorlage zur Kenntnisnahme (Drucksache 913/VIII) wird aufgehoben.
  2. Das Bezirksamt wird ersucht die Begründung zum Bebauungsplan XVII-4 im Abschnitt IV.4 (Auswirkung auf den Bedarf an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Sportflächen und Grünflächen) zu überarbeiten.
  3. Es wird zudem ersucht, die aufgrund einer inhaltlich geänderten Begründung rechtlich notwendigen Beteiligungsschritte am Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

 

Begründung:

Die Annahme, dass rund 800 Einwohner in das Plangebiet Südost ziehen, ist auf Basis der in der Begründung zum Bebauungsplan XVII-4 genannten Annahmen nicht herleitbar. Die Bedarfe an sozialer Infrastruktur sind zu niedrig angesetzt.

Die Summe der für Wohnen anrechenbaren Geschossflächen im Plangebiet Südost beträgt 50225 m².

 

Art der baulichen Nutzung

anrechenbare Geschossfläche

Summe

 

Teilfläche 1

Teilfläche 2

 

 

in m²

MI1

4600

 

4600

MI2

4650

 

4650

MI3

4875

 

4875

MI4

15600

 

15600

WA1

2300

3800

6100

WA2

4300

3100

7400

WA3

3100

3900

7000

 

 

 

 

 

 

Summe:

50225

 

Der Bebauungsplan ermöglicht bei einer für Wohnen anrechenbaren Geschossfläche von 50225 m² die Errichtung von 502 Wohneinheiten, was 1004 Einwohnern entspricht.

Es ergibt sich daher ein rechnerischer Bedarf an 48 Kitaplätzen (1004*0,06*0,8) und 54 Grundschulplätzen (1004*0,06*0,9). 

 

 

 
 

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