Drucksache - DS/0910/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Begründung: Der Rahmenplan Rhinstraße ist im Gesamtkontext der städtebaulichen Erfordernisse im Bezirk Lichtenberg zu betrachten. Während die Bebauung grüner Innenhöfe vorangetrieben wird, bleiben erhebliche Wohnbaupotentiale wie in der Rhinstraße ungenutzt. Die in der Vorlage zur Kenntnisnahme aufgeführten Gründe zur Ablehnung von Wohnbebauung sind keine Ausschlussgründe. Infrastruktur und die Zuwegung in das heutige Gewerbegebiet sind wie die Einhaltung des Lärmschutzes lösbare Probleme und sind bei allen Wohnbauvorhaben mit zu planen. Im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung wurde seitens der Investoren die Möglichkeit eröffnet, für die betroffenen Gewerbeflächen Ausweichflächen anzubieten. Die Vorlage zur Kenntnisnahme stützt sich lediglich auf ein Gutachten und bildet die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Festlegung auf gewerbliche Nutzung wird den aktuellen Erfordernissen des Wohnungsbaus nicht gerecht und ist daher abzulehnen.
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