Drucksache - DS/0910/VIII  

 
 
Betreff: Rahmenplan Rhinstraße 137/137A, 139 und Verflechtungsbereich im Bezirk Lichtenberg von Berlin
Status:öffentlichAktenzeichen:siehe DS 939
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtFraktion Die Linke
Verfasser:BzStRin StadtSozWiArb 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeAufhebungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
30.08.2018 
21. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
04.10.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
22.11.2018 
28. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzK PDF-Dokument
VzK PDF-Dokument
VzK (Anlage 1)  
VzK (Anlage 2)  
Aufhebungsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE 0939 ÖStadtMs PDF-Dokument
Beschluss zur DS-0939-VIII mit Bezug auf DS-0910-VIII  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

  1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme wird aufgehoben.

 

  1. Das Bezirksamt wird ersucht für den Wohnungsbau geeignete Bereiche im Gebiet des Rahmenplans auszuweisen, den Umfang der Gewerbeflächensicherung zu präzisieren und eine schnellere Umsetzung unter Einbeziehung der Eigentümer zu ermöglichen.

 

Begründung:

Der Rahmenplan Rhinstraße ist im Gesamtkontext der städtebaulichen Erfordernisse im Bezirk Lichtenberg zu betrachten. Während die Bebauung grüner Innenhöfe vorangetrieben wird, bleiben erhebliche  Wohnbaupotentiale wie in der Rhinstraße ungenutzt. Die in der Vorlage zur Kenntnisnahme aufgeführten Gründe zur Ablehnung von Wohnbebauung sind keine Ausschlussgründe. Infrastruktur und die Zuwegung in das heutige Gewerbegebiet sind wie die Einhaltung des Lärmschutzes lösbare Probleme und sind bei allen Wohnbauvorhaben mit zu planen. Im Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung wurde seitens der Investoren die Möglichkeit eröffnet, für die betroffenen Gewerbeflächen Ausweichflächen anzubieten. Die Vorlage zur Kenntnisnahme stützt sich lediglich auf ein Gutachten und bildet die Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Festlegung auf gewerbliche Nutzung wird den aktuellen Erfordernissen des Wohnungsbaus nicht gerecht und ist daher abzulehnen.

 

 

 

 
 

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